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Lohnpfändung mit Krankengeld

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Detlef Ruzicka
    09.07.2015 15:01 Uhr

    Ein Arbeitnehmer mit Lohnpfändung überschreitet die 6-Wochen-Frist und bekommt demnach danach Krankengeld. Müsste ich das Krankengeld (ist ja grundsätzlich pfändbar) nicht künstlich zu meinem Netto dazurechnen, um auf den richtigen Pfändungsbetrag zu kommen ?

  • V M
    09.07.2015 15:53 Uhr

    Nein, nur, wenn dies durch Gerichtsbeschluss gefordert wird.