Sehr geehrter Herr Westphal,
der Mustereinspruch zu Scheidungskosten wurde auf Wunsch einer Steuerkanzlei in LEXinform aufgenommen, die bisherige Resonanz dazu ist positiv.
Ihre Meinung, dass bei diesem steuerlichen Sachverhalt eine umfangreiche Argumentation in einem Einspruch nicht notwendig ist, können wir nachvollziehen, halten aber fachliche Argumente grundsätzlich für erforderlich, da diese die Qualität eines Einspruchs deutlich heben können. Wir weisen dabei auch auf anhängige Finanzgerichtsverfahren hin, diese werden in der Regel von den Finanzgerichten nicht veröffentlicht.
Die angebotenen Mustereinsprüche können entweder ohne Textänderungen an die Finanzbehörde geschickt werden, ebenso können sie als Formulierungsvorschläge für Einsprüche gesehen werden. Wir haben bisher bestätigende Rückmeldungen zu beiden Vorgehensweisen bekommen.
Die Hinweise am Ende der Mustereinspruchstexte Vorbehalt des Einspruchsverfahrens und Vorbehalt des Antrags auf Aussetzung/Aussetzung der Vollziehung dienen dazu, den Einspruch für weitere Einspruchsbegründungen offen zu halten. Sie sind wie der Einspruch selbst an die Finanzbehörde gerichtet, nicht an den Mandanten.
Wir versuchen insbesondere auch Breitenthemen aufzugreifen, daher wurde dieses häufig nachgefragte Thema berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
DATEVeG
Christa Czech
Content Steuern und Recht