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Mustereinsprüche in Lexinform

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • S. Westphal
    11.07.2015 11:29 Uhr

    Hallo Datev,
    im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Scheidungskosten als ao Belastungen bin ich über den Mustereinspruch in der LEXinform Datenbank "gestolpert". Das ist ja wirklich "peinlich".
    Da die Frage beim BFH anhängig ist, würde ein Satz "Ruhen bis zur BFH Entscheidung" ausreichen.
    Stattdessen wird sich über "die überraschende Nichtberücksichtigung der Scheidungskosten", "zwei Musterprozesse des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BDL)" (von einem kennt der Verfasser nicht einmal das Aktenzeichen ), einem "Musterverfahren der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)" ausgelassen.
    Zum Schluss kommt dann noch etwas BlaBla für die Imageverbesserung gegenüber dem Mandanten: "Dies soll dokumentieren, dass wir jederzeit bereit sind, im Interesse unserer Mandanten einen vorläufigen Rechtschutz bei weiterer Verdichtung der Rechtsfrage zugunsten unserer Mandanten beantragen zu können und zu wollen."
    Das hat mit Wissensvermittlung nichts mehr zu tun.
    Vielleicht kann sich die Lexinformredaktion einmal überlegen, zu welchem Thema Mustereinsprüche überhaupt angeboten werden sollen.
    Freundliche Grüße
    S. Westphal

  • Christa Czech
    14.07.2015 15:30 Uhr

    Sehr geehrter Herr Westphal,

    der Mustereinspruch zu Scheidungskosten wurde auf Wunsch einer Steuerkanzlei in LEXinform aufgenommen, die bisherige Resonanz dazu ist positiv.

    Ihre Meinung, dass bei diesem steuerlichen Sachverhalt eine umfangreiche Argumentation in einem Einspruch nicht notwendig ist, können wir nachvollziehen, halten aber fachliche Argumente grundsätzlich für erforderlich, da diese die Qualität eines Einspruchs deutlich heben können. Wir weisen dabei auch auf anhängige Finanzgerichtsverfahren hin, diese werden in der Regel von den Finanzgerichten nicht veröffentlicht.

    Die angebotenen Mustereinsprüche können entweder ohne Textänderungen an die Finanzbehörde geschickt werden, ebenso können sie als Formulierungsvorschläge für Einsprüche gesehen werden. Wir haben bisher bestätigende Rückmeldungen zu beiden Vorgehensweisen bekommen.

    Die Hinweise am Ende der Mustereinspruchstexte Vorbehalt des Einspruchsverfahrens und Vorbehalt des Antrags auf Aussetzung/Aussetzung der Vollziehung dienen dazu, den Einspruch für weitere Einspruchsbegründungen offen zu halten. Sie sind wie der Einspruch selbst an die Finanzbehörde gerichtet, nicht an den Mandanten.

    Wir versuchen insbesondere auch Breitenthemen aufzugreifen, daher wurde dieses häufig nachgefragte Thema berücksichtigt.

    Mit freundlichen Grüßen
    DATEVeG

    Christa Czech
    Content Steuern und Recht