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Mutterschaftsgeld nach Elternzeit

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Christa Denzel
    16.07.2015 17:36 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    eine Mitarbeiterin befindet sich bis zum 7.11.2015 in Elternzeit. Nun ist sie wieder schwanger und kommt voraussichtlich am 23.1.2016 in Mutterschutz. Ab 8.11.2015 möchte sie wieder bis zum Mutterschutz arbeiten. Bekommt sie Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und nach welchen Monaten wird der Zuschuss zum Mutterschutz berechnet? Muss ich eventuell in L&G abweichende Verdienstangaben eingeben, da ja nur 2 Vormonate mit Verdienst anfallen?

    Mit freundlichem Gruß

    Christa Denzel

  • Daniela Eichler
    20.07.2015 15:52 Uhr

    Hallo Frau Denzel,

    Sie können in Lohn und Gehalt bei der Mitarbeiterin in den Stammdaten unter Besonderheiten l Mutterschutz in der Registerkarte "Verdienstangaben" abweichende Angaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen.

    Welche Monate bzw. welches Entgelt hier erfasst wird, können Sie bei der Krankenkasse erfragen. Eine rechtliche Auskunft können wir hierzu nicht geben.

    Viele Grüße aus Nürnberg,

    Daniela Eichler
    Personalwirtschaft
    DATEV eG