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    Einträge 1-8 / 8

    Seite 1 von 1

  • Rita Meier
    27.07.2015 16:39 Uhr

    Hallo,

    Mdt. A. übergibt am 3.1. seinen Betrieb an B.
    Die Mandanten-Nr soll beibehalten werden. Wj Ende 2.1.; Wj Beginn 3.1.
    Wie kann die Januar-Afa korrekt ermittelt werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rita Meier

  • Monika Miederer
    29.07.2015 18:39 Uhr

    Hallo Frau Meier,

    wenn das WJ des Mandanten A am 02.01.JJ endet, dann muss diese Information auch in den Grunddaten Rechnungswesen hinterlegt werden (Wirtschaftsjahr 01.01.JJ bis 02.01.JJ). Durch diese Einstellung in den Stammdaten wird im Inventar die Abschreibung nur für den Monat Januar gerechnet. Möchten Sie eine tagesgenaue Abschreibungsermittlung, dann hinterlegen Sie unter Stammdaten/Anlagenbuchführung/Steuerungsdaten/Steuerungsdaten bei "AfA bei abweichendem WJ-Ende" den Eintrag "taggenaue AfA-Berechnung".

    Wenn Sie nun eine Jahresübernahme machen, bekommen Sie für das nächste WJ den WJ-Beginn 03.01.JJ.
    Auch hier können Sie über die Steuerungsdaten der Anlagenbuchführung die tagesgenaue Abschreibungsermittlung bei einem abweichenden WJ-Beginn wählen, um die restliche Januarabschreibung zu erhalten.

    Der Buchungsstand der FIBU und/oder von OPOS ist hierbei zu beachten (z.B. kann das WJ-Ende nur dann geändert werden, wenn hier nicht über den 02.01. hinaus gebucht wurde). Sollten hierzu Fragen sein, dann wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline Jahresabschluss 0911/319-8601.

    Mit freundlichen Grüßen

    Monika Miederer
    Prduktmarketing und Service Anlagenbuchführung
    DATEVeG

  • Rita Meier
    30.07.2015 10:34 Uhr

    Hallo Frau Miederer,

    wenn die Afa nicht auf taggenau umgestellt wird rechnet das Programm dann für Januar im Wj. bis 2.1. und im Wj. ab 3.1. jeweils voll, also doppelt, die Januar Abschreibung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Rita Meier

  • C. H.
    30.07.2015 13:22 Uhr

    Ja, so ist es. Wahlweise müssten Sie die taggenaue Berechnung aktivieren.

    Ich fürchte es wird schwierig, was Sie da vorhaben. Sie haben es de facto mit zwei verschiedenen Mandanten zu tun. Einfacher wäre es mit zwei Mandantennummern und einer sauberen Trennung.

    Frau Miederers Lösung klingt interessant, allerdings gibt es da einen (von ihr auch vorsichtig angedeuteten) Haken: Bevor die erste Buchung zum 3.1. gemacht wurde, hätte die Hinterlegung des Wirtschaftsjahresendes (2.1.) erfolgen müssen. Das wird bei Ihnen nicht der Fall gewesen sein (Sie denken ja jetzt im Juli darüber nach). Rückwirkend bekommen Sie das ohne großen Aufwand nicht hin (die Buchungen nach dem 3.1. müssten temporär verschwinden usw. usw. ...).

    Dann stellt sich mir bei Frau Miederers Vorschlag die Frage, ob es denn mittlerweile möglich ist, zwei Rumpfwirtschaftsjahre hintereinander in einem Kalenderjahr zu haben. Denn Sie möchten ja sicherlich für den neuen Eigentümer künftig kein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 3.1. bis 2.1., sondern einmalig ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 3.1. bis 31.12. - ergo hätten Sie unter der Mandantennummer in einem Jahr zweimail ein Ende eines Rumpfwirtschaftsjahres:

    1.1.-2.1. (alter Eigentümer) (Rumpfwirtschaftsjahr 1)
    3.1.-31.12. (neuer Eigentümer) (Rumpfwirtschaftsjahr 2)

    Ich meine, dass es zumindestens in der Vergangenheit programmseitig nicht möglich war, zwei in einem Kalenderjahr endende Rumpfwirtschaftsjahre zu nutzen, ohne eine weitere Mandantennummer zu verwenden.

    Ihr Fall ist allerdings ein typisches Praktikerbeispiel... Theorie und Praxis. :)

  • Ralph Maier
    30.07.2015 13:27 Uhr

    Hallo,

    ich frage mich bei der Thematik, warum denn unbedingt auf der gleichen Mandantennummer beharrt werden soll.
    Dies ist doch für alles andere auch mehr als hinderlich, wenn ein neuer Rechtsträger mit dem Alten vermengt wird.

    Meint Tipp: Verabschieden Sie sich einfach von der Fortführung der gleichen Mandantennummer und alle Probleme sind gelöst. Ihr Wunsch birgt nämlich noch einige weitere Unannehmlichkeiten.

    Gruß R.Maier

  • Sirbu Pfeuffer
    30.07.2015 13:29 Uhr
    Zitat von C. H.

    Dann stellt sich mir bei Frau Miederers Vorschlag die Frage, ob es denn mittlerweile möglich ist, zwei Rumpfwirtschaftsjahre hintereinander in einem Kalenderjahr zu haben. Denn Sie möchten ja sicherlich für den neuen Eigentümer künftig kein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 3.1. bis 2.1., sondern einmalig ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 3.1. bis 31.12. - ergo hätten Sie unter der Mandantennummer in einem Jahr zweimail ein Ende eines Rumpfwirtschaftsjahres:

    1.1.-2.1. (alter Eigentümer) (Rumpfwirtschaftsjahr 1)
    3.1.-31.12. (neuer Eigentümer) (Rumpfwirtschaftsjahr 2)

    Ich meine, dass es zumindestens in der Vergangenheit programmseitig nicht möglich war, zwei in einem Kalenderjahr endende Rumpfwirtschaftsjahre zu nutzen, ohne eine weitere Mandantennummer zu verwenden.

    Ihr Fall ist allerdings ein typisches Praktikerbeispiel... Theorie und Praxis. :)


    Ja das geht. Ob es früher nicht ging kann ich nicht sagen.
    Die Programme sind für die Praxis nicht für die Theorie.
    Bei Buchwertfortführung ist die gleiche Mandantennummer die einfachste Lösung

  • Sirbu Pfeuffer
    30.07.2015 13:32 Uhr

    Wobei sie haben Recht, bei den Steuerprogrammen gibt es dann ein Problem. Zwei Steuererklärungen für ein Veranlagungsjahr dürfte nicht funktionieren.

  • Edith Guss
    30.07.2015 15:06 Uhr

    Hallo Frau Meier,

    wenn Sie die nicht die taggenaue AfA-Berechnung aktivieren, wird in jedem Rumpfwirtschaftsjahr die Januar Abschreibung gerechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Edith Guss
    Produktmarketing und Service Anlagenbuchführung
    DATEVeG