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Steuerliche Bilanzierung von Personengesellschaften

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Tobias Weingart
    27.07.2015 18:59 Uhr

    Hallo liebe NG,
    hallo Datev,

    ich habe eine GmbH die zu 100% an einer KG beteiligt ist.
    Handelsrechtlich handelt es sich um zwei Subjekte. Steuerrechtlich gilt ja das Transparenzprinzip. Mit der Folge, dass der Anteil der KG in der GmbH nicht zu bilanzieren ist sondern die einzelnen Wirtschaftsgüter. Dabei kann/ist die Spiegelbildmethode anzuwenden.

    Hat jemand Erfahrungen mit der technischen Umsetzung? Eigentlich müsste ich doch die Bilanzen der KG (GHB/SB/EB) auf die Steuerbilanz der GmbH "konsolidieren"?

    Wie löst Ihr das Problem? Gibt es dazu schon eine "Praktiker"-Lösung?

    Vor Einführung der E-Bilanz konnte man immer etwas tricksen. Jetzt werden die Möglichkeiten zunehmend "beschränkt".

    Vielen Dank
    Tobias Weingart

  • Timo Högemann
    28.07.2015 14:40 Uhr

    Hallo,
    meiner Meinung nach heißt das ganze doch "Spiegelbildprinzip".

    D.h. in der Bilanz der Muttergesellschaft (GmbH) muss sich der Saldo des EK-Kontos aus der KG Bilanz wiederfinden. Aber nicht jedes WG einzeln, sondern Anfangssaldo zzgl. Einzahlungen abzügl. Auszahlungen zzgl. Gewinnanteil.