Hallo F. Ahlen,
für die Abrechnung bei vorzeitiger Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge stehen Ihnen folgende Stammlohnarten zur Verfügung:
264
Steuerliche Behandlung: Versorgungsfreibetrag darf gewährt werden - Versteuerung als mehrjähriger Bezug,
SV-rechtliche Behandlung: Beitragsfrei in der Abrechnung, jedoch erfolgt Meldung an die Krankenkasse über das KVdR-Meldeverfahren
267
Steuerliche Behandlung: Versorgungsfreibetrag darf gewährt werden - Versteuerung als sonstiger Bezug,
SV-rechtliche Behandlung: Beitragsfrei in der Abrechnung, jedoch erfolgt Meldung an die Krankenkasse über das KVdR-Meldeverfahren
272
Steuerliche Behandlung: Versorgungsfreibetrag darf nicht gewährt werden; Versteuerung erfolgt als sonstiger Bezug,
SV-rechtliche Behandlung: Beitragsfrei in der Abrechnung, jedoch erfolgt Meldung an die Krankenkasse über das KVdR-Meldeverfahren
273
Steuerliche Behandlung: Versorgungsfreibetrag darf nicht gewährt werden; Versteuerung erfolgt als mehrjähriger Bezug,
SV-rechtliche Behandlung: Beitragsfrei in der Abrechnung, jedoch erfolgt Meldung an die Krankenkasse über das KVdR-Meldeverfahren
203
Steuerliche Behandlung: Versorgungsfreibetrag darf nicht gewährt werden; Versteuerung erfolgt als sonstiger Bezug,
SV-rechtliche Behandlung: Keine Berücksichtigung im KVdR-Meldeverfahren.SV-Pflicht: 1) Bei unveränderter Schlüsselung beitragspflichtig, 2) Bei Änderung SV-Schlüssel auf 7 beitragsfrei
Die für Sie erforderliche Stammlohnart bieten wir derzeit nicht im Programm an. Um die gewünschte Stammlohnart im Programm zu ergänzen, benötigen wir den genauen Sachverhalt und die entsprechende Gesetzesgrundlage. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Krankenkasse bzw. an das zuständige Finanzamt. Bitte lassen Sie uns diese über die üblichen
Servicekanäle
(z.B. Servicekontakt pro) zukommen, damit wir Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen können.
Viele Grüße
Michaela Loos
Personalwirtschaft
DATEV eG