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Lodas: ELStAM Übernahmeprotokoll ausgetretender MA

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Nicole Troike
    05.08.2015 16:02 Uhr

    Hallo,

    laut Datevhotline ist der der Mitarbeiter um den es sich handelt korrekt zum 30.04. abgemeldet worden.
    Am 01.05.2015 wurde dieser mit einer andern Personalnummer wieder korrekt angemeldet.

    Gesten kommt aber ein Übernahmeprotokoll mit folgenden Hinweis:

    Die Personalnummer ist im übermittelten BA für diese Rückmeldung nicht beschäftigt. Die Rückmeldedaten werden trotzdem vom Programm übernommen. Überprüfen Sie, ob ggf. bestehende Abrechnungen geändert werden müssen.

    Gültig ist das ab 08/2015

    Was ist nun zu tun. Die Dame von der Hotline meinte das dies mit dem Finanzamt geklärt werden müsste. Nur wo rufe ich da am Besten an?

    Vielen Dank für Hinweise
    N.Troike

  • Mike Hecker
    05.08.2015 16:37 Uhr

    Hallo Frau Troike!

    Die ELStAM sind immer noch ziemlich fehleranfällig.

    Haben Sie damals die Ab- und Neuanmeldung in einem gemeinsamen Verarbeitungslauf gesendet?
    Wurde im Rückmeldeprotokoll die Abmeldung und auch die Neuanmeldung richtig bestätigt?
    Es könnte ggf. zu Überschneidungen im Datenfluss DATEV - FinVerw - DATEV kommen.
    Und leider schieben sich DATEV und Finanzverwaltung bei vielen Übermittlungsprobleme die Schuld gegenseitig zu.

    Klar, wenn DATEV endlich mal in die Puschen käme und die Rückmeldeprotokolle mit praktikablen Filtermöglichkeiten ausbauen würde (was interessiert mich das Datum ... meistens suche ich nach Personalnummern ... aber DATEV ist in diesem Fall ja völlig überfordert) könnte man das schnell herausfinden.

    Ich habe in diesem Fall mit folgendem Ablauf recht gute Erfahrungen gemacht:
    - Abmeldung in eine Verarbeitung senden
    - ELStAM-Rückmeldung abwarten (nicht die nächste Verarbeitung, sondern wirklich die Bestätigung der Abmeldung!!!)
    - Jetzt erst die Anmeldung der neuen PNr. senden
    - Wieder warten bis korrekte Rückmeldung eingegangen ist.


    BTW: Warum haben Sie eigentlich nicht die bisherige Personalnummer weiter verwendet?
    Austritt 30.04. und Wiedereintritt am 01.05. geht doch über die Beschäftigungszeiträume. Obwohl das ja auch nur diverse Änderungen im Beschäftigungsverhältnis sein könnten.

    Viele Grüße

    Mike Hecker

  • Michaela Loos
    06.08.2015 14:56 Uhr

    Hallo Frau Troike,

    hier ein Auszug aus dem Dokument 5204214, Punkt: 3 d) zum Thema "ELStAM - Anmeldung der Arbeitnehmer"

    "Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer für die Anwendung des elektronischen Verfahrens in der ELStAM-Datenbank einmalig anzumelden. Mit der Anmeldebestätigung werden dem Arbeitgeber die ELStAM des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung muss zum 1.1.2015 oder im Laufe des Kalenderjahres 2015 nur für neu eingestellte Arbeitnehmer erfolgen. Die erstmals gebildeten ELStAM sind für die jeweils nächst folgende Lohnabrechnung abzurufen und in das Lohnkonto zu übernehmen (§ 39e Abs. 4 Satz 2 EStG).[3]
    Für die Anforderung der ELStAM hat der Arbeitgeber folgende Daten des Arbeitnehmers mitzuteilen:

    -Identifikationsnummer
    -Tag der Geburt (maßgebend ist stets das melderechtliche Geburtsdatum)
    -Tag des Beginns des Dienstverhältnisses
    -ob es sich um ein erstes oder weiteres Dienstverhältnis handelt
    -etwaige Angaben, ob und in welcher Höhe ein nach § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG festgestellter Freibetrag abgerufen werden soll (= Hinzurechnungsbetrag im ersten Dienstverhältnis)."

    Die von den Finanzbehörden angeforderten und rückgemeldeten ELStAM erfolgen bei Verwendung von zwei Personalnummern (gleicher Arbeitnehmer) ebenfalls nur nach Identifikationsnummer.
    Eine Unterscheidung der Personalnummern ist aufgrund der gleichen Steuer-ID nicht möglich. Das Rechenzentrum ordnet aufgrund der gleichen Ordnungsbegriffe (Steuer-ID, Steuernummer des Arbeitgebers) die Monatsliste auf beide Personalnummern zu. Dies erfolgt aus dem Grund, da das Rechenzentrum nicht entscheiden kann, welche von beiden noch aktiv ist.

    Die Rückmeldung für die bereits abgemeldete Personalnummer können Sie in diesem Fall ignorieren. Rückfragen bei der zuständigen Finanzbehörde sind demnach nicht erforderlich.

    Sollten Sie anderweitige Fragen zum ELStAM-Verfahren haben, können Sie sich gerne direkt an ELSTER wenden.

    Schöne Grüße

    Michaela Loos
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Nicole Troike
    19.08.2015 16:42 Uhr

    Eingefügt:
    BTW: Warum haben Sie eigentlich nicht die bisherige Personalnummer weiter verwendet?
    Austritt 30.04. und Wiedereintritt am 01.05. geht doch über die Beschäftigungszeiträume. Obwohl das ja auch nur diverse Änderungen im Beschäftigungsverhältnis sein könnten.


    Hallo Herr Hecker,
    wenn ich das mache, kommt der Hinweis, dass man die vorhergehende Beschäftigung nicht mehr nachberechnen darf. Deshalb nehme ich oft eine neue PNr. um mir das offen zu halten.
    Das war ein Stundenjobber und da kann es sein, dass noch etwas nachkommt, was dann zu einer NB führt.

    Gruß N.Troike