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Gesonderte Meldung § 57 LODAS

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    Einträge 1-9 / 9

    Seite 1 von 1

  • Marion Athanasulis
    06.08.2015 12:30 Uhr

    Guten Tag,
    wir haben eine geringfügige Aushilfe, die Rentenversicherung hat jetzt nach der gesonderten Meldung § 57 gefragt, die Aushilfe ist aber schon ab 01.06.15 in Altersrente.
    Ich habe deshalb rückwirkend im Monat 06/15 bei DEÜV und gesonderte Meldung § 194 .. Rentenantragsverfahren eingeben (und gerade gesehen, dass bei Rentnerschlüssel immer noch "kein Rentner" steht, hier hätte wohl "Altersrente" angegeben werden müssen.
    Jetzt habe ich die Juli-Gehälter gemacht und keine Auswertungen 63 und/oder 65 erhalten?
    Bräuchte deshalb dringend Hilfe, wie ich verfahren muss.
    Habe leider auch in den Hilfe-Dokumenten nichts dazu gefunden bzw. steht hier immer der Hinweis, dass nachträglich keine Meldung erstellt werden kann??? Ich brauche doch aber diese Meldung, eben leider nachträglich, weil mir die Aushilfe nichts vom Rentenbeginn gesagt hat.
    Vielen Dank schon einmal.

  • M. E.
    06.08.2015 15:18 Uhr

    Ich würde die Meldung manuell über SV-Net machen.

  • Mike Hecker
    06.08.2015 15:44 Uhr
    Zitat von M. E.

    Ich würde die Meldung manuell über SV-Net machen.

    Mit der Folge dass später die Jahresmeldung oder Abmeldung aus dem Rechenzentrum ebenfalls mit sv.net storniert werden muss und dann die Teilmeldung ab der 57er neu in sv.net gemeldet werden muss.

    @Marion Athanasulis:
    Wenn die Aushilfe bereits ausgeschieden ist, wurde eine Abmeldung (GdA 30 ff.) erstellt und die 57er Meldung ist hinfällig.

    Die Anforderung einer gesonderten Meldung lautet immer "Zeiträume bis mindestens .....".
    Sie können also auch später diese Meldung erstellen.

    Erfassen Sie einfach im Monat August unter Personaldaten - Sozialversicherung - DEÜV im Feld "Gesonderte Meldung" den Wert "Rentenantragsverfahren" und führen Sie eine Wiederholungsabrechnung für diese Personalnummer durch. Damit wird die 57er Meldung bis einschl. 31.07.2015 erstellt und die Rentenversicherung hat ihre Daten (sogar mehr als gewünscht). Und am Jahresende bzw. bei Austritt wird dann nur noch der Zeitraum ab 01.08.2015 bis Ende gemeldet.

    Das erspart Ihnen dann später die ganzen Korrekturen per sv.net.

    Viele Grüße

    Mike Hecker

  • Marion Athanasulis
    07.08.2015 11:01 Uhr

    Hallo Herr Hecker,
    vielen Dank für die Erklärung. Ich hatte etwas missverständlich geschrieben, aber bei uns als Aushilfe ist der Mitarbeiter noch beschäftigt, in Altersrente seit Juni aber beim Hauptarbeitgeber. Ich habe also deshalb keine Abmeldung 30.
    Noch eine kleine Frage, wenn ich die Wiederholungsabrechnung für nur diese Personalnummer jetzt mache, bekomme ich dann nicht für alle Mitarbeiter neue Auswertungen und auch neue Buchungslisten etc., also alles nochmal neu?
    Ich habe leider nur wenig Erfahrung mit Wiederholungsabrechnungen.
    Vielen Dank nochmal.

  • Mike Hecker
    07.08.2015 11:54 Uhr

    Guten Morgen Frau Athanasulis!

    Zitat von Marion Athanasulis

    ... wenn ich die Wiederholungsabrechnung für nur diese Personalnummer jetzt mache, bekomme ich dann nicht für alle Mitarbeiter neue Auswertungen und auch neue Buchungslisten etc., also alles nochmal neu?

    Machen Sie einfach eine "Wiederabrechnung einzelne PNR", dann wird nur der eine (bzw. die ausgewählten) Mitarbeiter noch einmal abgerechnet. Es werden aber einige Auswertungen noch einmal erstellt (Lohnjournal, Buchungslisten, Lohnartenlisten etc.). Sie hätten aber eine saubere Lösung bei der DEÜV-Meldung.

    Ansonsten können Sie so vorgehen wie unten beschrieben. Einfach das Kennzeichen der gesonderten Meldung setzen und die Abrechnung senden.

    Viele Grüße

    Mike Hecker

  • Marion Athanasulis
    10.08.2015 13:03 Uhr

    Guten Morgen Herr Hecker,
    vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Ich habe aber doch schon diesen Weg über Personaldaten-Sozialvers-DEÜV-Rentenantragsverf. bereits im Juni eingegeben und eben mit den Juli-Abrechnungen keine Auswertungen 63 oder 65 erhalten.?
    Wenn ich das jetzt für August mache (warum dann Wiederholungsabre? Aug-Gehälter habe ich doch bisher noch garnicht gemacht?) nochmal so eingeben, werden dann doch evtl. wieder keine Auswertungen 63 oder 65 erfolgen, oder?
    Bitte um Verständnis, mir ist dies leider noch unklar.
    Ich hoffe, Sie können mir dies nochmal kurz erläutern.

  • Angela Hempel
    11.08.2015 15:06 Uhr

    Die Krankenkasse möchte, dass ich 1 AN aussteuere. Seit Oktober 2013 zahle ich kein Entgelt mehr. Habe bei Fehlzeiten auch den Grund Aussteuer gefunden und das Enddatum lt. Krankenkasse eingetragen. Nun Kommt von der KK eine Anmeldung des Arbeitnehmers. Jetzt habe ich den Grund umgewandelt mit Grund Ende- Bezug Krankengeld/Beginn Arbeitslosengeld. Ebenfalls wieder eine Meldung mit Beginn bei der KK. Abmelden möchte ich ihn ja nicht, ist doch noch beschäftigt. Was muss ich tun?

  • Monique Schauer
    11.08.2015 16:54 Uhr

    Hallo Zusammen,

    @ Frau Athanasulis:
    Für Ihren Sachverhalt kann ich Ihnen das Dokument 5303221 - DEÜV-Meldepflichten - Gesonderte Meldung in der Sozialversicherung (Beispiele für LODAS) unter 4.1 Rentenantragsverfahren erfassen empfehlen.

    Damit die gewünschte Meldung erstellt wird, ist es zwingend notwendig das Rentenantragsverfahren in einem zukünftigen Abrechnungsmonat (mind. 1 Monat im Voraus) zu schlüsseln.

    Was bedeutet das in Ihrem Fall?

    1. Unter Personaldaten | Sozialversicherung | DEÜV muss das Rentenantragsverfahren wieder entfernt werden. Wechseln Sie in den Bearbeitungsmonat Juni und erfassen Sie keine Angabe .
    2. Wechseln Sie in den Bearbeitungsmonat August und erfassen Sie hier das Rentenantragsverfahren .
    3. Senden Sie für die Personalnummer eine Wiederabrechnung 07/2015 an das Rechenzentrum.

    Hinweis: Wenn Sie die Meldung erst mit 08/2015 erstellen möchten, erfassen Sie das Rentenantragsverfahren bitte frühestens im Bearbeitungsmonat September.


    @ Frau Hempel:
    Die Unterbrechungsmeldung mit dem Grund der Abgabe 34 wird erst nach Ablauf eines Zeitmonats, nach dem Ende des Krankengeldbezugs erstellt.

    Angenommen die Aussteuerung soll zum 01.08.2015 erfolgen:

    1. Beenden Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten die laufende Fehlzeit zum 30.06.2015.
    2. Erfassen Sie eine neue Fehlzeit zum 01.07.2015 mit dem Grund Aussteuerung .

    Zusammen mit der Abrechnung 08/2015 wird eine DEÜV-Meldung erstellt und an die Krankenkasse übermittelt.


    Freundliche Grüße aus Nürnberg

    Monique Schauer
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Marion Athanasulis
    25.08.2015 15:22 Uhr

    Ich wollte mich einmal ganz herzlich für die Hilfe bedanken. Ich finde diese Hilfe hier super.
    Bin jetzt so vorgegangen, wie von Frau Schauer beschrieben (Punkt 1.-3.) und es hat funktioniert!
    Nur als "Feedbäck" für Datev: Das empfohlene Dokument 5303221 hatte ich mir vor meiner Anfrage schon angesehen, leider ist hier ja eben dieses HINWEIS-Feld mit der Bemerkung, dass eine "rückwirkende Erfassung für das Rentenantragsverfahren nicht mehr möglich ist" Das hatte mich eben irritiert.
    Vielen Dank noch einmal!