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GoBD RZ 94 (Aufteilungsbuchungen)

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    Einträge 1-11 / 11

    Seite 1 von 1

  • Ahmed Martens
    06.08.2015 13:39 Uhr

    Hallo DATEV,

    mittlerweile hat es auch der rote Löwe, wie von mir schon seit zig Jahren gefordert, hinbekommen, dass Aufteilungsbuchungen in der Kontenanzeige zusammenhägend mit Summe angezeigt wird. Dabei wird auch auf die GoBD RZ 94 (Aufteilungsbuchungen) geachtet.

    Nun meine Frage:
    Wie sieht es bei DATEV in der nächsten Version aus, wird es so etwas auch geben?

    Gerade bei Scheckzahlungen, und natürlich auch bei allen anderen Aufteilungen, ist man hier komplett hilflos und hier wäre eine Summenbildung begrüßenswert.

    <Auszug GoBD RZ 94>
    Rz. 94

    Zur Erfüllung der Journalfunktion und zur Ermöglichung der Kontenfunktion sind bei der Buchung insbesondere die nachfolgenden Angaben zu erfassen oder bereit zu stellen:

    - Eindeutige Belegnummer (siehe Rz. 77),
    - Buchungsbetrag (siehe Rz. 77),
    - Währungsangabe und Wechselkurs bei Fremdwährung (siehe Rz. 77),
    - Hinreichende Erläuterung des Geschäftsvorfalls (siehe Rz. 77) - kann (bei Erfüllung der Journal- und Kontenfunktion) im Einzelfall bereits durch andere in Rz. 94 aufgeführte Angaben gegeben sein,

    - Belegdatum, soweit nicht aus den Grundaufzeichnungen ersichtlich (siehe Rzn. 77 und 85)
    - Buchungsdatum,
    - Erfassungsdatum, soweit nicht aus der Grundaufzeichnung ersichtlich (siehe Rz. 85),
    - Autorisierung soweit vorhanden,
    - Buchungsperiode/Voranmeldungszeitraum (Ertragsteuer/Umsatzsteuer),
    - Umsatzsteuersatz (siehe Rz. 78),
    - Steuerschlüssel, soweit vorhanden (siehe Rz. 78),
    - Umsatzsteuerbetrag (siehe Rz. 78),
    - Umsatzsteuerkonto (siehe Rz. 78),
    - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (siehe Rz. 78),
    - Steuernummer (siehe Rz. 78),
    - Konto und Gegenkonto,
    - Buchungsschlüssel (soweit vorhanden),
    - Soll- und Haben-Betrag,
    - eindeutige Identifikationsnummer (Schlüsselfeld) des Geschäftsvorfalls (soweit Aufteilung der Geschäftsvorfälle in Teilbuchungssätze [Buchungs-Halbsätze] oder zahlreiche Soll- oder Habenkonten [Splitbuchungen] vorhanden). Über die einheitliche und je Wirtschaftsjahr eindeutige Identifikationsnummer des Geschäftsvorfalls muss die Identifizierung und Zuordnung aller Teilbuchungen einschließlich Steuer-, Sammel-, Verrechnungs- und Interimskontenbuchungen eines Geschäftsvorfalls gewährleistet sein.

    Ich hoffe das es alsbald umgesetzt wird.

    Gruß A. Martens

  • Angelika Rossmeisl
    21.08.2015 17:02 Uhr

    Sehr geehrter Herr Martens,

    vielen Dank für die Verknüpfung der Fragestellung zwischen Aufteilungsbuchungen und GoBD-Anforderungen.

    Das DATEV-Buchführungssystem kennt keine Buchungs-Halbsätze oder reine Split-Buchungen , auf die sich die Rz. 94 der GoBD bezieht.
    Die oberflächenseitige Unterstützung bei der Aufteilung von Buchungen ist eine Erfassungshilfe und führt stets zu vollständigen Buchungssätzen, die alle fachlichen und technischen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Dokumentation erfüllen (Primanota/Journal, Kontenblatt, ).

    Auch wenn die GoBD insofern hier nicht einschlägig sind bzw. entsprechende Anforderungen auch schon vorher galten, nehmen wir Ihren Hinweis dennoch zum Anlass, unsere Komfortfunktionen zur Darstellung zusammenhängender Sachverhalte erneut zu überprüfen.
    Gerne beziehen wir Sie mit ein, wenn wir erste konzeptionelle Ansätze entwickelt haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Angelika Roßmeisl
    Service Rechnungswesen (FIBU)
    DATEV eG

  • Ahmed Martens
    21.08.2015 18:33 Uhr

    Hallo Frau Rossmeist,

    vielen Dank für die Rückäußerung. Dennoch muss ich hier einwenden, dass die DATEV-Buchungslogik hier tangiert wird. Wenn ich den Hinweis in den neuen GoB richtig interpretiere, will gerade bei einer Aufteilungsbuchung den ursprünglichen Rechnungsbetrag erkennen können.

    Beispiel: Einkauf Kreditor

    Gebucht wird:
    ... 3400
    ... 904985
    ... 904710
    /71100

    Auch wenn die DATEV hier jeweils einzelne Buchungen generiert, will gerade die Finanzverwaltung erkennen, das es sich um eine Rechnung bzw. Vorgang handelt. Ist es bei Kreditoren noch relativ leicht zu erkennen, sofern man mit BelegNr1 bucht, ist es gerade bei Kreditkartenabrechnungen o. Scheckeinreichern gar nicht mehr möglich. Ich hoffe daher sehr, dass die DATEV nicht nur eine organisatorische Lösung, sondern gerade auch eine visuelle Lösung (z. B. Aufteilungsblock farblich hervorheben mit Summenzeile) findet.

    Hoffen wir das Beste.
    Gerne stehe ich Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Einfach eine Mail an mich und wir können einen Termin vereinbaren.

    Gruß und schönes Wochenende.

    A. Martens

  • theo b.
    24.08.2015 18:13 Uhr

    Apropos, nicht nur dass die FV (in Anlehnung an die doch recht eindeutige Rz. 94 sowie der ein oder andere gestandene Buchhalter) sich fragen könnte, wo denn die ganzen Buchungen herkommen: Talentierte Azubis im ersten Lehrjahr fragen sich/mich sowas auch.

  • Ahmed Martens
    24.08.2015 19:46 Uhr
    Zitat von theo b.

    Apropos, nicht nur dass die FV (in Anlehnung an die doch recht eindeutige Rz. 94 sowie der ein oder andere gestandene Buchhalter) sich fragen könnte, wo denn die ganzen Buchungen herkommen: Talentierte Azubis im ersten Lehrjahr fragen sich/mich sowas auch.

    Keines falls nur...
    Es betrifft einfach alle.

    Folgendes Szenario:

    Ein Kunde überweist mehrmals am gleichen Tag.
    Einige Zahlungen sind nur für eine Rechnung und einige sind Sammelzahlungen.
    Und nun soll man mal versuchen im nachhinein festzustellen, welche Zahlung eine Sammelzahlung war und welche einzeln überwiesen wurde.

    Von daher ist das endlich ein absolutes Muss!

    Es ist im Grunde enttäuschend, dass erst durch Druck von außen (hier die Finanzverwaltung) Software-Hersteller gezwungen werden, eine vernünftige Darstellung zu erreichen. Es stellt sich dann nämlich die Frage:

    Ist der Software-Hersteller für den Anwender da, oder doch nur ein Erfüllungsgehilfe für die Finanzveraltung?

    Gruß A. Martens

  • Michael Schmid
    24.08.2015 23:57 Uhr

    Sehr geehrte Frau Rossmeist,

    vielleicht sollten Sie vor Ihrer, jedenfalls aus meiner Sicht, zu kurz gefassten Subsumtion "Auch wenn die GoBD insofern hier nicht einschlägig sind" zunächst einmal darüber nachdenken, was ein Geschäftsvorfall ist. Nur weil Datev ausschließlich "vollständige Buchungssätze" (auch das ist bereits eine Unterstellung)" kennt, geht ein Geschäftsvorfall weiter als ein Buchungssatz.

    Wenn der Anwender z.B. durch Datev-Kanzlei Rechnungswesen, gezwungen wird, einen Geschäftsvorfall in mehrere Buchungen aufzuteilen, dann können Sie sich lange auf den Standpunkt stellen, dass Sie nur "vollständige Buchungssätze" verarbeiten. Die GoBD sind in diesem Fall einschlägig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Schmid

  • Programm Polizei
    25.08.2015 08:47 Uhr

    hochverehrte buchführungsexpertenrunde,

    bei der diskussion bitte nicht vergessen, dass die gobd in diesem zusammenhang den geschäftsvorfall meinen, nicht den beleg. bevor nun eine neue diskussion entflammt: es ist einschlägig, dass aus einem beleg verschiedene geschäftsvorfälle entstehen können, das aber wiederum bitte nicht mit zusammengesetzten buchungen verwechseln!

    zusammengesetzte buchungen besitzen im rechnungwesenprogramm schon immer eine eindeutige identifizierung.

    splittbuchungen gibt es im rechnungswesenprogramm nicht (ausnahme faktorbuchung), so dass eine "zahlreiche" verteilung auf konten technisch nicht möglich ist.

  • Florian Mayer
    25.08.2015 13:01 Uhr

    Selbst falls die GoBD dies nicht fordert wäre es wünschenswert Aufteilungsbuchungen als solche zu erkennen und idealerweise die ursprüngliche Summe. Weiteres Beispiel aus dem Alltag: Man bucht eine Bank herunter und stellt am Ende fest, dass der Saldo nicht stimmt, also macht man sich auf die Suche nach dem Fehler. Wenn Sammelüberweisungen dabei sind kann man diese nicht direkt mit dem Kontoauszug abgleichen sondern muss sie händisch nachrechnen.

  • Michael Schmid
    25.08.2015 13:51 Uhr
    Zitat von Programm Polizei

    hochverehrte buchführungsexpertenrunde,

    ... so dass eine "zahlreiche" verteilung auf konten technisch nicht möglich ist.

    Sorry, aber da steht das Wort "oder" davor:

    Der erste Halbsatz der Aufzählung heißt wie folgt. "eindeutige Identifikationsnummer (Schlüsselfeld) des Geschäftsvorfalls (soweit Aufteilung der Geschäftsvorfälle in Teilbuchungssätze [Buchungs-Halbsätze]". Der Teil, den Sie ansprechen, steht nach dem Wort "oder". Auf das habe ich nicht Bezug genommen und ist auch nicht Teil der Diskussion. Sie vermischen es aber.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Schmid

  • ein Anwender
    25.08.2015 15:16 Uhr
    Zitat von Programm Polizei

    ...

    wie überheblich muss man sein, um sich so einen Nicknamen zuzulegen???

  • App Officer
    25.08.2015 16:07 Uhr
    Zitat von ein Anwender

    wie überheblich muss man sein, um sich so einen Nicknamen zuzulegen???

    Einfallsreicher als ein Anwender allemal.