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    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Hans Maier
    11.08.2015 17:19 Uhr

    Hallo,
    die Übergabe der Daten aus Rewe in die Anlage EÜR der ESt-Erklärung funktioniert problemlos. Allerdings wollen die Finanzämter meist zusätzlich Detailinformationen zum Anlagevermögen. Wir senden deshalb bisher in Papierform die Entwicklung des Anlagevermögens mit Einzelwirtschaftsgütern zusätzlich zur elektr. ESt-Erklärung an die Finanzämter. Das ist nicht mehr zeitgemäß.
    Ich habe deshalb mal versucht im Programm ESt die dafür vorgesehene Anlage AVEÜR mit den Einzelwirtschaftsgütern aus Anlag zu füllen, leider ohne Erfolg. Anscheinend funktioniert nur eine Summenübernahme aus Anlag, was unsinnig ist. Die Erfassung der Einzel-WG muss wohl manuell erfolgen, was ebenfalls unsinnig ist.
    Habe ich da eine Möglichkeit übersehen, die Einzel-WG aus Anlag in die Anlage AVEÜR zu übertragen?
    Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Gruß Hans Mailer

  • König Thorsten
    15.09.2015 21:48 Uhr

    Das würde mich auch interessieren.

    Gruß Thorsten König

  • Praxis hinweis
    16.09.2015 11:23 Uhr

    ... ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Finanzamt sich meistens mit der unsinnigen Summenübersicht begnügt und intern abhakt, dass die Anlage AVEÜR vorgelegen hat ... und damit von weiteren Nachfragen absieht :-)

  • Thorsten Eckhardt
    16.09.2015 12:04 Uhr

    und ich frage mich, warum ich die Daten für die EÜR von REWE zur ESt übergebe und die Daten für die AVEÜR in der ESt von REWE holen muss.

    Für mich ist Anlag in REWE integriert (oder nicht?).

    Ich liebe so eine einheitliche Vorgehensweise.

    Sinnvoll wäre es, wenn ich bei der Übergabe zur EÜR gleich die Übergabe an die AVEÜR aktivieren könnte.

    MfG
    Thorsten Eckhardt

  • Stephan Hirsch
    16.09.2015 13:12 Uhr

    Sehr geehrter Herr Maier,

    Sie haben nichts übersehen:
    Entsprechend des von der Finanzverwaltung vorgegebenen Umfangs der elektronischen Datenübermittlung (ELSTER) - das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung lässt nur die (Summen)Felder der Anlage AVEÜR zur Übermittlung zu - werden im Rahmen der Datenübernahme aus der Anlagenbuchführung nur die Summen der einzelnen Wirtschaftsgutgruppen in die Anlage AVEÜR übernommen.

    Würden Sie die sog. Einzelerfassung zur Anlage AVEÜR im Programm Einkommensteuer nutzen, würden Sie folgenden Hinweis zur elektronischen Datenübermittlung erhalten:

    "Für die Anlage AVEÜR wurde die Erfassung der Einzelwirtschaftsgüter gewählt. Es wird die Anlage AVEÜR (Summenformular) ausgegeben, welche elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird. Außerdem erhalten Sie die Liste "Verzeichnis der einzelnen Anlagegüter", für die jedoch keine elektronische Datenübermittlung stattfindet. Legen Sie deshalb nach vollständiger Bearbeitung des Sachverhalts ggf. diese Liste(n) der Komprimierten Erklärung/den Belegen bei."

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG

  • Ralph Maier
    16.09.2015 14:38 Uhr

    Aha, sehr interessant, Herr Hirsch, ihre Information zur Übermittlung, dem Umfang und der Zusatzarbeiten.

    Ich denke, wir liegen da "verwaltungsökonomisch" mit unserer Lösung richtig:

    Gewinnermittlung mit Erläuterungsbericht (inkl. Entwicklung Anlagevermögen mit Summen- und Einzelwerten) als Informations- und Beratungsgrundlage, welche für Mandanten und deren geschätzte Interessenten (z.B. Bank) erstellt wird, geht ebenso (auch via E-Mail als pdf) auch an das Finanzamt.

    Bis heute wurde die AVEÜR in keinem Fall erstellt oder angefordert.

    So lange der "workflow" der Finanzverwaltung noch aussieht wie beschrieben, belassen wir unser aktuelles System.

    Gruß R.Maier