Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Unternehmen online RA-Buch Stornierung einer bereitgestellten Rechnung

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Uta Kraft
    13.08.2015 14:30 Uhr

    Guten Tag,

    gibt es eine Möglichkeit, von der die DATEV-Service-Hotline nichts weiss, um im Rechnungsausgangsbuch eine Rechnung, die bereits für den Steuerberater bereitgestellt ist, sinnvoll zu stornieren, d. h. eine Generalumkehrbuchung zu erstellen? Momentan habe ich scheinbar nur die Auswahl zwischen Gutschrift und Rechnung, was dazu führt, dass die Abstimmsummen nicht mehr stimmen und bei uns im Unternehmen zu überflüssigen Abstimmarbeiten führt.
    Die Stornorechnung muss als Gutschrift verbucht werden, eine stornierte Gutschrift als Rechnung.
    Könnte die DATEV bitte mitteilen, bis wann diese Funktion umgesetzt werden kann?
    Falls in dieser Richtung nichts geplant ist, kann ich in Zukunft unserem Steuerbüro die Ausgangsrechnungen erst im letzten Moment zur Verfügung stellen, um sinnlose Abstimmungen zwischen Unternehmen online und unserem System zu vermeiden.
    Das kann letztendlich nicht die Lösung sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Uta Kraft

  • Oliver Hetz
    13.08.2015 15:36 Uhr

    Hallo Frau Kraft,

    wenn Belege im Rechnungsausgangsbuch online an den Berater bereitgestellt und dadurch festgeschrieben worden sind können diese nicht mehr geändert werden. Dieses Programmverhalten ist so gewollt, weil nur so das revisionssichere Belegarchiv gewährleistet ist (keine nachträglichen Änderungen möglich).
    Um eine fehlerhafte Belegerfassung zu korrigieren müssen Sie über den von Ihnen bereits geschilderten Weg gehen, indem im Rechnungsausgangsbuch eine Gutschrift in gleicher Höhe erstellt und ebenfalls an den Berater bereitgestellt wird.

    Als Ausblick möchte ich Sie auf die Integration der Rechnungsbücher in Belege/Bank online Version 2.0 hinweisen. Hier startet voraussichtlich Ende diesen Jahres die Pilotphase.
    In dieser neuen Version wird es weitere Möglichkeiten geben, die Belege zu bearbeiten bzw. die Bereitstellung losgelöst von der Festschreibung der Belege zu realisieren.

    Mit freundlichem Gruß,

    Oliver Hetz
    DATEV eG

  • Uta Kraft
    14.08.2015 10:56 Uhr

    Hallo Herr Hetz,

    vielen Dank für die Antwort. Eine einfache Lösung für das Problem wäre, statt nur die zwei Wahlmöglichkeiten "Rechnung" und "Gutschrift" anzubieten, zwei Möglichkeiten hinzuzufügen:
    "Storno Gutschrift" und "Storno Rechnung". Wenn ich eine Rg. ändern muss, erstelle ich eine Storno-Rechnung, diese möchte ich auch so verbuchen und nicht als Gutschrift.
    In Kanzlei-Rewe erscheint diese Buchung dann korrekterweise als Generalumkehr-Buchung, auch hier
    stimmen dann die Jahresverkehrszahlen.
    Es kann nicht sein, dass die Software der DATEV (Unternehmen online) diese einfachen buchhalterischen Grundsätze nicht abbilden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Uta Kraft

  • Oliver Hetz
    19.08.2015 16:58 Uhr

    Hallo Frau Kraft,

    vielen Dank noch einmal für Ihre Rückmeldung zu DATEV Unternehmen online.
    Ich habe Ihre Anregung zum Produkt aufgenommen und an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.

    Mit freundlichem Gruß,

    Oliver Hetz
    DATEV eG