Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Übernommenes Anlagevermögen anpassen

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Florian Mayer
    19.08.2015 16:39 Uhr

    Wir haben einen Mandanten übernommen für den wir den Jahresabschluss erstellen. Um sowohl in Bilanz als auch GuV die Vorjahreswerte zu erhalten und um in die bisherigen Sachverhalte Einblick zu haben wir auch das Vorjahr eingespielt. Das Anlagevermögen musste manuell eingegeben werden.

    Dies habe ich im Vorjahr, also unserem ersten vorhandenen Jahr getan. Leider entsteht hierdurch ein Problem: Die Sammelposten GWG eines früheren Jahres haben AHK von knapp über 1.000 Euro und wurden im Vorjahr mit 200 Euro abgeschrieben, die Anlagenbuchführung von Kanzlei Rechnungswesen Pro besteht aber darauf mit 201 Euro abzuschreiben wodurch die Vortragswerte nicht mehr stimmen. Gibt es eine Möglichkeit die Afa des Vorjahres zu ändern? Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist in unserem Jahr die Vortragswerte zu ändern, hier droht mir aber das Programm an diese wieder mit den berechneten Werten zu überschreiben falls das Vorjahr neu berechnet wird. Eine Behebung über die Anlage einer Bewegung Vortragswerte ändern scheitert daran, dass dort keine negativen werte zulässig sind, es müsste aber eingegeben werden, dass der Buchwert um 1 Euro höher und die Normal-Afa um 1 Euro niedriger ist.

    Ich bedauere die Community wegen eines so geringen Fehlers zu belästigen, aber da es sich um einen Bilanzposten handelt hat dieser auch zu stimmen.

  • Uwe Lutz
    19.08.2015 17:08 Uhr

    Hallo Herr Mayer,

    als Bewegung "Korrektur Vortragswerte" müssen Sie die neuen Vortragswerte erfassen und keine Differenzen zu den automatisch ermittelten.

    Wobei es natürlich schöner wäre, die Abschreibungsberechnung für 2014 anzupassen. Da fällt mir bei GWG aber so auf die Schnelle auch nichts zu ein.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Florian Mayer
    19.08.2015 19:36 Uhr

    Tausend Dank Herr Lutz! Ich habe schlicht und ergreifend nicht bedacht, dass die Bewegung "Vortragswerte aktualisieren" die Neueingabe der Werte und nicht der Korrekturwerte verlangt.