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Gehaltserhöhung rückwirkend

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Nicole Troike
    19.08.2015 17:07 Uhr

    Hallo,

    es ist doch richtig, dass eine Lohnerhöhung ab 01.01.2014 als LBZ ab Bearbeitungsmonat 01/2014 erfasst werden müsste und nicht als EBZ im laufenden Jahr erfasst werden dürfte?
    Die Rückrechnung der Steuer würde dann im tatsächlichen Abrechnungsmonat erfolgen wegen dem Zuflussprinzip und die SV in den einzelnen Monaten neu aufgerollt werden?

    Grüße
    N.Troike

  • Alexander Skerat
    19.08.2015 17:35 Uhr

    Hallo Frau Troike,

    das sehe ich genauso. Gibt ´nen schönen Stapel Korrekturabrechnungen ;-)

    Viele grüße