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Urlaubsrückstellung Lodas

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Dominik Schröder
    26.08.2015 17:28 Uhr

    Hallo,

    haben folgende "Fehler"
    bei der handelsrechtlichen Berechnung der Urlaubsrückstellung über LODAS festgestellt.
    Sehe ich das so richtig, oder haben wir was falsch eingestellt?

    1. Es werden nur die letzten drei Monate berücksichtigt. (Auch wenn handelsrechtlich etwas anderes gefordert wird).

    2. Weihnachtsgeld, das in den letzten drei Monaten abgerechnet wird, ist in der Berechnung voll berücksichtigt und wird nicht auf die Monate aufgeteilt.

    3. Tantiemen die nicht im Dreimonatszeitraum abgerechnet werden sind in der Berechnung nicht berücksichtigt. (obwohl der Haken für Urlaubsrückstellung relevant gesetzt ist).


    @Datev: Ist beabsichtigt die Fehler noch zu korrigieren oder wird sich nur auf das Steuerrecht konzentriert?

    mfg

    D. Schröder

  • Michaela Loos
    28.08.2015 14:52 Uhr

    Hallo Herr Schröder,

    vielen Dank für das freundliche Telefonat von heute Morgen.

    Bei der Urlaubsrückstellung nach HGB ist der 3-monatige Betrachtungszeitraum sowie der jährliche Betrachtungszeitraum zulässig. In den Lohnprogrammen wurde der 3-monatige Betrachtungszeitraum analog der Ermittlung des Urlaubsentgelts gemäß §11 BUrlG umgesetzt.

    Ihren Wunsch für die Ermittlung der Urlaubsrückstellung das ganze Abrechnungsjahr zu betrachten, haben wir gerne aufgenommen. Sobald uns neue Erkenntnisse hierzu vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle erneut informieren.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

    Michaela Loos
    Personalwirtschaft
    DATEV eG