Hallo,
wir arbeiten mit Datev Lohn und Gehalt V.9.96.
Ein Lohnempfänger ist ab 15.08.15 krankgeschrieben. Bei der Probeabrechnung erhalte ich folgenden Hinweis:
Hinweis #LN16412
EAAG: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für 6 Wochen (42 Kalendertage). Im Zeitraum ab dem 04.02.2014 wurden 46 Tage ermittelt.
Ab dem 15.08.2015 beginnt ein neuer Anspruch von 6 Wochen. Überprüfen Sie Ihre Eingaben und berücksichtigen Sie dabei, dass bei den Krankheitszeiten angenommen wird, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt.
Ich verstehe diese Meldung nicht. Warum wird vom 04.02.14 gezählt? Warum beginnt am 15.08.15 ein neuer Anspruch?
Es sind seit 04.02.14 nur folgende Krankheitszeiten gebucht:
04.02.14 - 07.02.14 mit LA K
30.05.14 - 10.07.14 mit LA KB
11.07.14 mit LA K6
15.08.15 - 21.08.15 mit LA K
Handel ich richtig, wenn ich diesen Hinweis nicht weiter beachte? Ich kann weder einen Zusammenhang mit der 6 Monatsfrist noch mit der 12 Monatsfrist erkennen.
Über Hinweise würde ich mich sehr freuen.
MfG
Carla