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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Susanne Meyer
    31.08.2015 11:28 Uhr

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Antrag auf Erstattung vorliegen. Der Mitarbeiter erhält einen Stundenlohn, arbeitet jeden Monat unterschiedlich viel. In dem relevanten Monat habe ich Normalstunden und Stunden für Lohnfortzahlung erfasst. Im Antrag steht jetzt ein Stundenlohn von 2,55 und die Krankenkasse fragt danach.

    Es scheint, als würde auf die regelmäßige Arbeitszeit aus den Mandantendaten zurückgegriffen werden.

    Wie kann ich das ändern/muss ich etwas ändern?

    Gruß
    Susanne Meyer

  • Monique Schauer
    02.09.2015 11:24 Uhr

    Hallo Frau Meyer,

    bei dem ausgewiesenen Stundenlohn in Höhe von 2,55 Euro handelt es sich um einen Durchschnittswert . Entscheidend für die Erstattung ist der Wert, den Sie mit der Stammlohnart 145 über die Bewegungsdaten gebucht haben.

    Im Dokument 1021681 - AAG Aufwendungsausgleichsgesetz und elektronisches Erstattungsverfahren (U1/U2): Anleitung für LODAS unter Punkt 13 Auswertungen mit Erläuterungen finden Sie die Defintion für die einzelnen Felder auf dem Erstattungsantrag.

    Freundliche Grüße

    Monique Schauer
    Personalwirtschaft
    DATEV eG