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Bescheinigungen vervollständigen

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Clemens Gorke
    02.09.2015 18:55 Uhr

    Hallo Zusammen,

    wir haben eine Frage bzgl. der Bescheinigungen im Jahresabschluss. Wir würden gerne die Datev-Vorlagen bzgl. der Optik anpassen (Schrift und Größe) aber die Funktion der Vervollständigung weiter nutzen. Wenn wir Kanzleivorlagen auf Basis der Datev - Vorlagen anlegen kommt sofort der Hinweis das die Funktion der Vervollständigung dann nicht mehr funktioniert. Deshalb unsere Frage hat jemand einen Tipp wie man eventuell die Datev - Vorlagen bzgl. der Schrift und Größe ändern kann ohne individuelle Kanzleivorlagen anzulegen oder wie man bei Kanzleivorlagen die Funktion der Vervollständigung nutzen kann. Geht es überhaupt bei individuellen Bescheinigungen und wenn ja wie?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe.
    Team Gorke

  • Bernhard Frauenknecht
    03.09.2015 11:53 Uhr

    Hallo Herr Gorke,

    für die einmalige Optik-Anpassung (Schrift, Logo, usw.) legen Sie sich eine Kanzlei-Bescheinigung an. Um aber später bei der Ausgabe der Abschlussauswertungen die Bescheinigung vervollständigen zu können, ist es notwendig, dass Sie für den Mandanten eine individuelle Bescheinigung auf Basis dieser Kanzlei-Bescheinigung anlegen.

    Mit freundlichem Gruß
    Bernhard Frauenknecht
    Produktmanagement und Service
    Betriebliches Rechnungswesen
    DATEV eG

  • Clemens Gorke
    03.09.2015 12:09 Uhr

    Halle Herr Frauenknecht,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Leider verstehe ich nicht ganz wie ich vorgehen soll. Wenn ich eine Kanzleivorlage auf Basis einer Datev-Vorlage anlege kommt sofort der Hinweis das dann nicht mehr die Vervollständigung funktioniert.
    Sie sagen jetzt ich soll eine Kanzlei-Bescheinigung anlegen. Auf welcher Basis? Der Datev - Bescheinigung und den Hinweis ignorieren?
    Und dann soll ich auf Basis dieser Kanzlei-Vorlage für den Mandanten eine individuelle Bescheinigung anlegen? Für alle Mandanten muss ich eine individuelle Bescheinigung anlegen um die Vervollständigung zu nutzen? Dies wäre ziemlich aufwendig. Gibt es vielleicht eine Info-Dokument was dies alles verständlich erklärt wie am vorgehen muss?

    Besten Dank voraus für Ihre Mühe.
    Team Gorke

  • Bernhard Frauenknecht
    03.09.2015 13:20 Uhr

    Hallo Herr Gorke,

    der von Ihnen genannte Hinweis RE65397 enthält zwei Informationen. Zum einen, dass das Vervollständigen bei Verwendung einer Kanzlei-Bescheinigung im Rahmen der Auswertungsausgabe nicht funktioniert; zum anderen, dass es funktioniert, wenn einer individuellen Bescheinigung eine Kanzlei-Bescheinigung zu Grunde liegt.

    Diese Vorgehensweise ermöglicht, dass die optischen Anpassungen nur einmalig in einer Kanzlei-Bescheinigung vorgenommen werden und nicht in jeder individuellen Bescheinigung wiederholt werden müssen.

    Mehr Informationen hierzu und speziell auch darüber, warum Bescheinigungen nur individuell vorliegen dürfen, finden Sie hier:
    Bescheinigungen der Bundessteuerberaterkammer / IDW

    Mit freundlichem Gruß
    Bernhard Frauenknecht
    Produktmanagement und Service
    Betriebliches Rechnungswesen
    DATEV eG