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Lodas: Rückwirkende Änderung Personengruppe von GfB auf vollvers.pflicht

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Nicole Troike
    04.09.2015 17:37 Uhr

    Hallo,

    wir haben einen MA geringfügig abgerechnet.
    Dieser hat uns 08/2015 verlassen. Die Abrechnung 08/2015 ist natürlich schon gelaufen und eine Wiederholabrechnung kommt für uns nicht in Frage.

    Er hat noch Stunden, die wir in 09/2015 nachverrechnen -rückwirkend 08/2015
    Jetzt muss er aber für 08/2015 versicherungspflichtig gemeldet werden weil er über 450,- erarbeitet hat.

    Wechselt man dazu einfach den Bearbeitungsmonat auf 08/2015 und macht die nötigen Änderungen (Krankenkasse, 101 ... ) oder macht man das im Bearbeitungsmonat 09/2015?
    Verrechnung der bereits abgerechneten Stunden in 08/2015 bei der Knappschaft müssen ja auch vom Programm richtig durchgeführt werden.
    Vielleicht gibt es noch einen weiteren Tipp.

    Vielen Dank im Voraus. N.Troike

  • Uwe Lutz
    04.09.2015 19:24 Uhr

    Hallo Frau Troike,

    wenn Sie in diesem Fall eine rückwirkende Sozialversicherungspflicht vorliegen haben, müssen Sie die Stammdatenänderungen rückwirkend im August 2015 erfassen, da bei einer Nachberechnung mit dem September auf die Stammdaten 08/2015 zugegriffen wird.

    Ich würde hier aber die Sozialversicherungspflicht ausführlich prüfen, da ein einmaliges Überschreiten der EUR 450,00-Grenze nicht zwingend zur Sozialversicherungspflicht führen muss.

    Sofern die Abrechnung mit Personengruppe 101 (und anderer Krankenkasse usw.) erfolgt, denken Sie daran, dass dann auch die Abrechnung mit den ELStAM-Merkmalen erfolgen muss.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Nicole Troike
    17.09.2015 18:42 Uhr

    Hallo Herr Lutz,

    ich habe den Bearbeitungsmonat 08 gewählt und die Eingaben getätigt.
    Muss ich in 08 stehen bleiben um die Elstam anzufordern oder dann doch auf den aktuellen Monat wechseln?

    Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe.

    Gruß N.Troike

  • Laura Klaus
    21.09.2015 18:54 Uhr

    Hallo Frau Troike,

    der eingestellte Bearbeitungsmonat ist egal. Entscheidend ist der Meldebeginn, welchen Sie über den Menüpunkt Mitarbeiter - Elektronische Lohnsteuerkarte erfassen.

    Freundliche Grüße,
    Laura Klaus
    Personalwirtschaft
    DATEV eG