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Gesetz zum Abbau der kalten Progression [...] v. 22.7.15

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    Einträge 1-8 / 8

    Seite 1 von 1

  • Frank Witte
    07.09.2015 11:30 Uhr

    Hallo DATEV,

    wann können wir mit einem Update rechnen? Die Änderungen sind ja rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft getreten?

    Mfg, Frank Witte

  • C. H.
    07.09.2015 12:03 Uhr

    Da die Folgen aber erst in der Gehaltsabrechnung Dezember 2015 zu berücksichtigen sind, ist die DATEV hier m.E. nicht im Rückstand.

    Ansonsten:
    Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft

    Dort 2.1

    Ich tippe auf November und lasse mich überraschen, ob es Oktober wird. ;)

  • Marianne Nachreiner
    07.09.2015 12:30 Uhr

    Hallo Herr Witte,

    die Lohnsteuer-Berechnungen für die Zeiträume Januar bis November 2015 bleiben unverändert.
    Die Nachholung erfolgt wie 2011 mit der sog. Dezember-Lösung.
    Der dazu notwendige neue Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, des SolZ und der Kirchensteuer für Dezember 2015 soll vom BMF im Herbst veröffentlicht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marianne Nachreiner
    Personalwirtschaft
    DATEV eG Nürnberg

  • Christoph Koch
    24.09.2015 13:23 Uhr

    Hallo Frau Nachreiner,

    gibt es denn schon Festlegungen wie die Dezemberlösung in DATEV umgesetzt werden soll ? Läuft die notwendige Rückrechnungen dann über eine separate Programmierung oder müssen die Berater dann einen automatischen Lohnsteuerjahresausgleich fahren ?

    Letzteres wäre vor allem für uns Zusatzaufwand in den Fällen, in denen die Mandanten nicht zur Durchführung eines automatischen Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet sind.

    MfG

    Christoph Koch

  • C. H.
    24.09.2015 13:33 Uhr

    Das BMF muss den genannten Programmablaufplan veröffentlichen. Auf der Basis muss die DATEV dann verfahren (der Programmablaufplan legt fest, wie es zu erfolgen hat).

    Bevor ein Programmablaufplan nicht in der Welt ist, ist alles Weitere pure Spekulation.

  • Rolf Hein
    24.09.2015 14:02 Uhr
    Zitat von Christoph Koch

    Hallo Frau Nachreiner,

    gibt es denn schon Festlegungen wie die Dezemberlösung in DATEV umgesetzt werden soll ? Läuft die notwendige Rückrechnungen dann über eine separate Programmierung oder müssen die Berater dann einen automatischen Lohnsteuerjahresausgleich fahren ?

    Letzteres wäre vor allem für uns Zusatzaufwand in den Fällen, in denen die Mandanten nicht zur Durchführung eines automatischen Lohnsteuerjahresausgleich verpflichtet sind.

    MfG

    Christoph Koch

    Hallo Herr Koch,

    wir hatten vor einigen Jahren schon mal so eine Situation - damals wurde mit der Dezemberabrechnung für alle AN, die in diesem Monat zur Abrechnung gelangten, automatisch ohne Zutun des Anwenders die Berechnung angestossen.

    Vermutlich wird es auch bei der diesjährigen Anpassung wieder so laufen können. Aber zuerst muss (siehe Ausführungen von Frau Nachreiner und Anwerkung von "C.H.") der Programmablaufplan vorliegen.

    MfG

    R. Hein

  • Uwe Lutz
    24.09.2015 15:00 Uhr
    Zitat von Christoph Koch

    Läuft die notwendige Rückrechnungen dann über eine separate Programmierung

    Hallo Herr Koch,

    eine Rückrechnung wird es gar nicht geben. Der höhere Freibetrag wird in voller Höhe mit dem laufenden Bezug für Dezember 2015 berücksichtigt werden. Und dies wird von der DATEV entsprechend berücksichtigt werden.

    Und es bleibt auch die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, auch bei den Mandanten, die hierzu nicht verpflichtet sind, den internen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen. Dies muss ja schließlich nicht gesondert "angestoßen" werden sondern erfolgt -wenn es denn einmal geschlüsselt ist- mit der Dezember-Abrechnung automatisch.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Martin Eichelmann
    24.09.2015 19:31 Uhr

    Der Programmablaufplan für Dezember 2015 wurde am 08.09.2015 vom BMF veröffentlicht.

    Programmablaufplan für Dezember 2015 vom 08.09.2015