Hallo zusammen,
habe einen Arbeitnehmer, der eine 3 jährige Ausbildung in unserem Haus/in der Berufsschule absolviert, welche komplett durch das Arbeitsamt gefördert wird (AN erhält ehemaliges Arbeitslosengeld, größer 450 + Fahrgeld durch das Arbeitsamt) Der Arbeitnehmer wird somit auch durch die Arbeitsagentur gemeldet, versichert, abgerechnet etc. Hier haben ich nichts mit am Hut.
Nun besteht jedoch eine Vereinbarung zwischen den Arbeitnehmer in Förderung und dem Arbeitgeber, bei dem die Förderung praktisch durchgeführt wird, dass der Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe von maximal 400 /Monat vom Arbeitgeber erhalten soll (400 sind die Höchstgrenze, die der Arbeitnehmer laut Auskunft des Arbeitsamts zusätzlich abzugsfrei hinzuverdienen darf).
Nun stellt sich mir die Frage, wie das Ganze ab zu rechnen ist. Leider habe ich bisher niemanden gefunden (Krankenkasse etc. konnten nicht nachhaltig helfen) der mir sagen kann, wie der Zuschuss des AN abzurechnen ist. Ist das ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis? Wenn ja, kann ich dieses überhaupt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze abrechnen? Erhalten dann nicht auch die Kassen Doppelmeldungen etc. etc. Leider ist unsere letzte SV-Prüfung auch gerade erst in 2014 vollzogen worden, so dass die Entscheidung auch erst in ca. 4 Jahren geprüft wird und dementsprechend das finanzielle Risiko einer Fehlentscheidung recht hoch ist.
Ich bin verwundert, dass dieser Fall in der Praxis offensichtlich (zumindest bei meinen Ansprechpartnern) so noch nicht vorgekommen ist. Ich hoffen daher, dass hier bereits jemand schon einmal so einen Zuschuss abgerechnet hat und mir eine Hilfe an die Hand geben kann.
Lieben Dank vorab!
Gruß Daniel Voß