Hallo A K,
sofern ein Vertrag vorzeitig zur Auszahlung kommt, gibt es eine Reihe von Besonderheiten zu beachten,
zum Beispiel:
- Welcher Durchführungsweg liegt vor?
- Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?
- Wurde das Arbeitsverhältnis beendet?
- Steht die Zahlung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben?
- Liegt eine Unverfallbarkeit des Vertrages vor?
- Liegt eine Leistung nach dem BetrAVG (Versorgungsbezug) vor?
- Wird der Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge gekündigt oder liegt eine komplette Rückabwicklung vor?
Um Ihnen eine entsprechende Lohnart nennen zu können, benötigen wir den genauen Sachverhalt und die entsprechende Gesetzesgrundlage. Hier empfiehlt es sich mit der zuständigen Krankenkasse bzw. mit dem zuständigen Finanzamt Rücksprache zu halten.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Nadine Götz
Personalwirtschaft
DATEV eG