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Zahlung von Arbeitsentgeld während der stufenweise Wiedereingliederung

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Carmen Liebich
    14.09.2015 16:13 Uhr

    Hallo Community, hallo Datev,

    Ich habe bei einem AN, welcher seit 1 Jahr krank ist eine Wiedereingliederung. Das ist bei dem AN die 4. Wiedereingliederung und bisher hat er immer während der Eingliederung Krankengeld bezogen.
    Bei dieser Wiedereingliederung ist nun der Sonderfall, dass der AG die Zeiten bezahlt, dass heißt 3 Stunden am Tag für 3 Wochen. Danach wird er voraussichtlich weiterhin krank sein.
    Der AN hat ein Festgehalt, eine 40 Stundenwoche und wird mit Lodas abgerechnet. Wie muss ich vorgehen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Carmen Liebich

  • Tobias Maaß
    14.09.2015 21:57 Uhr

    Ich stehe momentan vor dem selben Problem im Programm Lohn & Gehalt. Habe ewig recherchiert; Hilfedatei und Info-DB schweigen sich dazu aus.

    Ich habe mir eine Lösung "gebastelt" über
    Bewegungsstammdaten / Monatsstammdaten / Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug
    wobei das sachlich m.E. nicht ganz richtig ist, da hier eine Vergleichsberechnung bei Gewährung von Zuschüssen durch den Arbeitgeber zum Krankengeld (§ 23c SGB IV) durchgeführt wird. Ich kann hier aber das "passende" Ergebnis erzeugen (volle SV- und Steuerpflicht, ohne dass die Unterbrechung beendet wird).

    Wie wird der Sachverhalt programmtechnisch korrekt erfasst?

    @DATEV: Ein entsprechender Hinweis in der Programmhilfe und in der Info-DB mit dem Stichwort "Wiedereingliederung" wäre wünschenswert.

  • Michaela Loos
    16.09.2015 16:21 Uhr

    Hallo Frau Liebich, hallo Herr Maaß,

    zu Ihrem Sachverhalt können wir leider keine pauschale Aussage treffen.

    Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung, um u.a. folgende Fragen zu klären:

    Ist die Unterbrechung für die stufenweise einzugliedernde Personalnummer aufzuheben?
    Wie soll das Entgelt während der Wiedereingliederung abgerechnet werden?

    Eine Information zum Thema "Arbeitsentgelt während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (§23 c SGB IV)" finden Sie im Dokument 5300073 unter Punkt: 2 a.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Viele Grüße

    Michaela Loos
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Tobias Maaß
    21.09.2015 13:34 Uhr

    Hallo Frau Loos,

    danke für Ihre Antwort. Ich habe das Thema mit zwei Krankenkassen diskutiert, was zu tun ist, wurde mir gesagt. Eine rechtliche Grundlage/Quellenangabe konnte mir bei beiden Krankenkassen niemand liefern... Tenor:

    - Keine Ahnung, ob die Unterbrechung aufgehoben wird.
    - Das Entgelt während der Wiedereingliederung ist steuer- und sv-pflichtig.
    - Insofern muss das Entgelt während der Wiedereingliederung jedenfalls in die Jahresmeldung einbezogen werden.
    - Ein Fall von § 23c SGB IV liegt NICHT vor.
    - Der Krankenkasse muss das Brutto- und Nettoentgelt während der Wiedereingliederung mitgeteilt werden, da evtl. eine zusätzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht.

    Wie ist der Sachverhalt in LuG abzubilden?

    Viele Grüße nach Nürnberg,
    Tobias Maaß

  • Michaela Riedel
    23.09.2015 13:36 Uhr

    Hallo Herr Maaß,

    bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme wird das Krankengeld der Krankenkasse weitergezahlt. D. h. der Unterbrechungstatbestand, z. B. mit Ausfallschlüssel K6, bleibt bestehen. Während einer Unterbrechung können keine weiteren Ausfallschlüssel erfasst werden.

    Eine Verpflichtung zu einer zusätzlichen Entgeltzahlung durch Arbeitgeber besteht nicht. Hierfür ist normalerweise ein angepasster Arbeitsvertrag erforderlich, der in der Regel auch ein 2. Beschäftigungsverhältnis begründet, welches über eine 2. Personalnummer - mit Eingabemöglichkeit der bezahlten Stunden in der Kalendererfassung - abzurechnen wäre.


    Viele Grüße

    Michaela Riedel
    Personalwirtschaft
    DATEV eG