Sehr geehrter Herr Kramer,
im Fall eines
Investitionsabzugsbetrags
nach § 7g Abs. 1 EStG wird im Programm
Einkommensteuer
der nachfolgende Hinweis in der Liste
Fehler und Hinweise
ausgegeben, wenn der in der Anlage EÜR ermittelte Gewinn im Veranlagungszeitraum (vor Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags) 100.000 EUR übersteigt:
"Hinweis / x. Anlage EÜR
Es werden Investitionsabzugsbeträge geltend gemacht, obwohl der Gewinn in der Anlage EÜR den zulässigen Höchstbetrag von 100.000 EUR übersteigt. Prüfen Sie die Eingaben und löschen Sie die Angaben zum Investitionsabzugsbetrag, wenn dieser nicht berücksichtigt werden soll. (...)"
Erscheint dieser Hinweis bei Ihnen nicht, setzen Sie sich bitte zur Ursachenforschung mit dem Programmservice Einkommensteuer in Verbindung (Telefon: 0911 319-8700; Telefax: 0911 319-8702).
Im Fall einer
Sonderabschreibung
nach § 7g Abs. 5 und 6 EStG ist nicht der Gewinn des aktuellen Veranlagungszeitraums, sondern der Gewinn des Veranlagungszeitraums maßgebend, der der Anschaffung bzw. Herstellung des entsprechenden Wirtschaftsguts vorangegangen ist. Hierzu wird derzeit kein Hinweis ausgegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG