Hallo Frau Miautsch,
leider unterstützt DATEV beim SKR 49 (noch) nicht die Funktion des "Kontenzwecks", ansonsten könnten Sie damit jedes beliebige Konto nutzen und einfach die gewünschte Funktion vergeben. Vgl.
Info-Dok 1045352
Wenn Sie wie beschrieben buchen, tauchen die Konten in der Bilanz innerhalb des Anlagevermögens an der falschen Stelle auf (Ausleihungen). Für die E-Bilanz könnte dies in der Überleitung noch korrigiert werden. Für den handelsrechtlichen Jahresabschluss kommt es darauf, wie bzw. womit dieser endgültig aufbereitet wird. In Abschlussprüfung comfort z.B. könnte dann wieder die Kontenzuordnung geändert und richtig dargestellt werden.
Für die laufende Buchhaltung sehe ich da zunächst keine gravierenden Nachteile - da könnte man die Frage mit JA beantworten. Die endgültige Entscheidung würde ich jedoch von den zuvor genannten Punkten der Abschlusserstellung abhängig machen.
Alternativ können Sie natürlich unterjährig auch auf "falschen" Konten buchen, die dann nur für den Jahresabschluss wieder aufgelöst und dem "richtigen" Konto zugeordnet werden. Mit dem Saldovortrag zum 01.01. des Folgejahres kann dieser Vorgang dann wieder rückgängig gemacht werden.
Eine weitere Alternative wäre ggf. die Sachkontenlänge von 4 auf 5 zu erhöhen, was jedoch nicht mehr rückgängig zu machen ist. Dann hätten Sie überall die 10fache-Menge an Standardkonten zur Verfügung. Der Schritt sollte gut überlegt sein und mit allen Beteiligten (auch unter Berücksichtigung von ggf. genutzten Schnittstellen und individuellen Auswertungen) abgestimmt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe