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Abgleichen der Stammdaten - Funktion "Weiterleiten"

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Ralph Maier
    17.09.2015 18:02 Uhr

    Hallo DATEV, hallo NG,

    beim Stammdatenabgleich gibt es neben der Funktion "Drucken" noch die Funktion "Weiterleiten" (als Aufgabe, als E-Mail oder E-Mail mit Details).

    Ich habe im Moment ernstlich keinen Schimmer, für welchen Zweck ich diese Funktionen benötigen könnte.

    Vielleicht könnte mir jemand auf die Sprünge helfen. Herzlichen Dank.

    Gruß R.Maier

  • C. H.
    17.09.2015 18:28 Uhr

    Für Kanzleien mit zentral erfolgender Stammdatenpflege.

    Der Sachbearbeiter, der die Steuererklärung erstellt, stellt fest, dass Stammdaten nicht passen, kann (darf) sie aber nicht ändern. Früher musste er dann mühsam die zuständige Person informieren etc. Nun kann er "komfortabel" die zuständige Person im Kontext kontaktieren.

    Betrifft uns hier auch nicht, aber ich kann die Funktion gut nachvollziehen. Eigentlich kaum vorstellbar, wie solche Kanzleien vorher klargekommen sind. Nicht sarkastisch gemeint.

  • Ralph Maier
    17.09.2015 18:42 Uhr

    Hallo C.H.,

    besten Dank für die Aufklärung.

    Ist in der Tat technisch nachvollziehbar, aber die Systematik zur Stammdatenpflege empfinde ich schon etwas befremdlich.

    Mir liegen bspw. Steuerunterlagen (Erstbearbeitung) auf dem Tisch, welche eine Vielzahl von Stammdaten enthalten ...

    Gruß R. Maier