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SV Schätzung nach Abrechnung

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Anett Flegel
    18.09.2015 15:17 Uhr

    Die monatliche Lohnabrechnung des Mandanten ist automatisch gelaufen. Nachträglich wurde ein Mitarbeiter mit Stundenlohn eingestellt, die Stundenmeldung kommt erst im Folgemonat. Ich habe die neue KK angelegt, die Schätzwerte eingetragen, aber eine Wiederabrechnung funktioniert nicht mehr. Wie kann ich mein Problem lösen?

  • Laura Klaus
    21.09.2015 12:48 Uhr

    Hallo Frau Flegel,

    hier ein Auszug aus Dokument 1070158 :
    7.1 Eintritt eines Arbeitnehmers
    Bei regelmäßiger Einstellung neuer Arbeitnehmer gilt die sog. Vereinfachungsregel. Das heißt, die Beiträge werden auf Grundlage der Vormonate geschätzt. Der neu eingestellte Mitarbeiter wird dann im Folgemonat berücksichtigt. Für Sie entsteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

    Viele Grüße
    Laura Klaus
    Personalwirtschaft
    DATEV eG