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    Einträge 1-9 / 9

    Seite 1 von 1

  • Togun Schmitt
    30.09.2015 11:58 Uhr

    Guten Tag,

    bei Mandant X wurde fälschlicherweise der Jahresabschluss 2015 aufgerufen.
    Kann dieser wieder gelöscht werden?


    MFG

    Togun Schmitt

  • Martin Kramer
    30.09.2015 12:01 Uhr

    Hallo Herr Schmitt,

    haben Sie den JA 2015 im Programm Kanzlei-Rechnungswesen pro oder im Programm Bilanzbericht angelegt?

    Gruß
    Martin Kramer

  • Togun Schmitt
    30.09.2015 13:01 Uhr

    Im Programm Kanzlei-Rechnungswesen pro

  • Martin Kolberg
    30.09.2015 14:32 Uhr

    Aus welchem Grunde macht man sich darüber Gedanken?
    Einfach stehen lassen, da es rein datentechnisch in keinster Weise stört und es programmtechnisch völlig egal ist, wenn ich diese Leistung unterjährig anlege.

  • Togun Schmitt
    30.09.2015 14:39 Uhr

    Datentechnisch stört es natürlich nicht.
    Aber optisch.

  • Markus Kinzler
    30.09.2015 14:43 Uhr

    Sonst bliebe nur, alles auzulagern und den Bestand (Jahr) zu Löschen und neu anzulegen.

  • Claus Hoof
    30.09.2015 14:46 Uhr

    In den Bestandsdiensten Rechnungswesen kann man doch ein einzelnes Wirtschaftsjahr aus einem Fall löschen.
    Oder verstehe ich das Problem falsch?

    Gruß aus Hamburg

  • Togun Schmitt
    01.10.2015 12:01 Uhr

    Es kann nur der komplette Bestand (Buchhaltung und Jahresabschluss) gelöscht werden.

  • steuer gehilfe
    01.10.2015 12:54 Uhr

    wußte gar nicht dass wie hier für die Optik auch noch was tun müssen.

    klar wenn man es berechnen kann, dann ist es besser es sieht gut aus

    aber zum arbeiten????

    es ist ärgerlich, aber nur damit das am PC besser aussieht, ich weiß nicht, was manche leute für probleme haben. :-)