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Geschenken an Arbeitnehmer

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    30.09.2015 15:21 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    ein AN erhält monatlich einen Tankgutschein (44 EUR). Ist es tatsächlich so, dass wenn zu Weihnachten ein Buch / Blumenstrauß für 20 (oder auch 15) EUR geschenkt wird, in diesem Monat alles steuer- und sozialversicherungspflichtig wird, da Weihnachten kein persönlicher Anlass ist?
    In der Datev Mandanteninfo Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer
    steht dagegen:
    3.1 Wann sind Sachzuwendungen steuerfrei?
    Bei so genannten Aufmerksamkeiten oder Gelegenheitsgeschenken (= ab dem 01.01.2015 also solchen nicht über 60 Euro, davor 40 Euro) entsteht weder Lohnsteuer- noch Sozialversicherungspflicht. Solche Gelegenheitsgeschenke sind beispielsweise Blumen, Bücher, CD etc., die dem Arbeitnehmer aus besonderem Anlass gewährt werden.

    Hier fehlt m.E. der Hinweis auf den besonderen privaten Anlass (den die Finanzverwaltung nur z.B. bei Geburtstagen anerkennt, bei einem Weihnachtsgeschenk jedoch nicht). Damit wäre auch die Sachbezugsgrenze überschritten., d.h. EUR 20 bar wäre günstiger, da die Steuerfreiheit des Tankgutscheins erhalten bleibt?
    Schöne Ggüße
    Willi Müller

  • Edmund Rehm
    01.10.2015 12:49 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    mit dem Gutschein ist die Freigrenze von 44 ausgeschöpft. Ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk führt zu steuer- und sozialversicherungspflichtig, da kein persönlicher Anlass vorliegt.

    Ein Geldgeschenk ist immer steuer- und sozialversicherungspflichtig und tangiert den Gutschein nicht.


    Freundliche Grüße, Edmund Rehm