Hallo Newsgroup,
ein AN erhält monatlich einen Tankgutschein (44 EUR). Ist es tatsächlich so, dass wenn zu Weihnachten ein Buch / Blumenstrauß für 20 (oder auch 15) EUR geschenkt wird, in diesem Monat alles steuer- und sozialversicherungspflichtig wird, da Weihnachten kein persönlicher Anlass ist?
In der Datev Mandanteninfo Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitnehmer
steht dagegen:
3.1 Wann sind Sachzuwendungen steuerfrei?
Bei so genannten Aufmerksamkeiten oder Gelegenheitsgeschenken (= ab dem 01.01.2015 also solchen nicht über 60 Euro, davor 40 Euro) entsteht weder Lohnsteuer- noch Sozialversicherungspflicht. Solche Gelegenheitsgeschenke sind beispielsweise Blumen, Bücher, CD etc., die dem Arbeitnehmer aus
besonderem Anlass
gewährt werden.
Hier fehlt m.E. der Hinweis auf den besonderen
privaten
Anlass (den die Finanzverwaltung nur z.B. bei Geburtstagen anerkennt, bei einem Weihnachtsgeschenk jedoch nicht). Damit wäre auch die Sachbezugsgrenze überschritten., d.h. EUR 20 bar wäre günstiger, da die Steuerfreiheit des Tankgutscheins erhalten bleibt?
Schöne Ggüße
Willi Müller