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    Seite 1 von 1

  • Claudia Thaller-Birkigt
    01.10.2015 10:03 Uhr

    Guten Morgen liebe Newsgroup,

    der erst Test mit meinen eigenen Daten. Ach liebe DATEV die Welt wäre so schön, wenn das Anmelden funktionieren würde, die SMS kämen....Da schreibt der Rechner es kann bis zu drei Minuten dauern. Ich sitze seit 07:41 Uhr am Rechner und warte mit dem Handy auf dem Tisch auf Rückmeldung (es ist jetzt 07:48 Uhr). Wie soll ich so etwas Mandanten und deren Mitarbeiter empfehlen? Meine Hausbank schickt mir meinen TAN so schnell, da bin ich gerade mit dem Tippen fertig und schon pfeifen die Daten rein. Das ist trostlos - ich kann jetzt an meinem Rechner die Verbindung zum Internet offen lassen und hoffe irgendwann, dass mal eine SMS kommt. Na hoffentlich warte ich hier nicht so lange wie manchmal auf Rückrufe.

    Unabhängig von meinem Sarkasmus - wenn das der Standard ist, dann fragen uns die Mandanten ernsthaft wie wir uns das vorstellen (SMS ist immer noch nicht da es ist jetzt 07:51 Uhr).

    Über einen zügigen Rückruf zu dem Problem würde ich mich sehr freuen, gerne auch über Stellungnahmen von Kollegen zum Warten auf die SMS (die Anmeldung ist nicht das Thema, auch wenn die Passwortvorgaben einen zur Weißglut treiben, es ist doch meine Sache wie ich was verschlüsseln will, denn es sind meine Daten - diese ständige Erzieherei auf allen Ebenen der Verwaltung und Wirtschaft finde ich ätzend - ich bin doch kein Baby mehr).

    So, nachdem ich mittlerweile fast 12 Minuten warte, stelle ich mir die Frage, ob ich das Experiment nicht abbrechen soll, so geht es nicht - man sitzt wie das Kaninchen vor der Schlange und wartet und wartet und wartet....

    Wer schreibt eigentliche die Lobeshymnen in den Dokumenten der DATEV oder haben es die Chefs nicht selbst versucht?

    Ach ja, das RZ meldet keine Störung, da habe ich unter Wartungen und Störungen schon nachgeschaut, mein Handy hat Empfang und ist zu 100 % geladen, also daran kann es auch nicht liegen und auch in Dresden gibt es Mobilfunkempfang.

    Schönen Dank für 20 Minuten vertane Zeit - wir haben den Mitarbeitern erlaubt, das von ihren Rechnern in der Kanzlei zu machen. Wenn das RZ nicht die Kapazität dann sollte man Produkte nicht vermarkten.

    Mit gefrusteten Grüßen aus Dresden

    Claudia Thaller-Birkigt

  • Claudia Thaller-Birkigt
    01.10.2015 10:21 Uhr

    Liebe Newsgroup,

    hat sich eventuell geklärt, da ich als Gesellschafter kein Arbeitnehmer bin, allerdings im Lohn einen Lohnschein (zum Zweck der Auszahlung über Zahlungsverkehr und der automatischen Verbuchung im Lohn) habe, aber sonst nichts abgeführt wird. Allerdings konnte der Haken für AN online gesetzt werden.

    Bitte rufen Sie zurück. Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen aus Dresden

    Claudia Thaller-Birkigt

  • Claudia Thaller-Birkigt
    02.10.2015 11:04 Uhr

    Liebe Newsgroup,

    ein herzliches Dankeschön an die DATEV, mittlerweile alles lesbar.

    Mit freundlichen Grüßen aus Dresden

    Claudia Thaller-Birkigt

  • Andreas Hofmeister
    02.10.2015 13:26 Uhr

    Guten Morgen,

    als Anwender von AN-Online wüsste ich gern, ob die "Zweijahresspeicherdauer" die den Zugriff auf Auswertungen der Arbeitnehmer auf 2 Jahre begrenzt, immer noch besteht oder mittlerweile abgeschafft wurde.

    Bisher musste sich jeder Arbeitnehmer ja selbst darum kümmern, dass die Speicherung von Gehaltsauswertungen etc. immer für weitere Jahre (außer der letzten beiden) von DATEV freigeschaltet wird.

    Danke für eine Antwort,

    mfG

    A. Hofmeister

  • Wolfgang Stein
    02.10.2015 17:15 Uhr

    Hallo Herr Hofmeister,

    die Auswertungen stehen im Arbeitnehmer online Portal maximal zwei Jahre zur Verfügung. Die Bereitstellung für einen längeren Zeitraum ist nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Stein
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Andreas Hofmeister
    02.10.2015 17:23 Uhr

    Guten Tag Herr Stein,

    ist dieses Aussage neu? Seinerzeit (bei Einführung) hieß es (und jedes Jahre auf der CEBIT wieder) , dass man das verlängern könnte. Man müsste dies rechtzeitig bei DATEV bekanntgeben. Dies funktionierte dann auch.

    Ihre Aussage erstaunt mich dann doch sehr. Sind Sie sich sicher?

    Welchen Nutzen soll es denn auch haben, nur auf Unterlagen der letzten beiden Jahre zurückgreifen zu können? Ich hoffe doch wohl nicht, dass nun die Aussage kommt, dass die Unterlagen dann irgendwo anders abgespeichert werden können? Also aus der "personalausweisgesicherten AN-Cloud" heraus auf einen ungesicherten Speicher (ich weiß, dass man auch per PIN/TAN an die AN-Cloud kommt).

    Dann kann ich es auch wieder per Papier verwalten und ins Bankschließfach legen......

    Danke für Antwort

    Hofmeister

  • Uwe Lutz
    02.10.2015 17:40 Uhr

    Hallo Herr Stein,

    dies ist ja ein interessanter Aspekt, den ich bisher so gar nicht zur Kenntnis genommen habe. Es wird auf jeden Fall ein Punkt sein, weshalb wir Arbeitnehmer Online nicht ganz so stark an unsere Mandanten herantragen werden, wie dies eigentlich gerade geplant ist.

    Auch ich bin dafür, diesen Zeitraum auf jeden Fall zu verlängern. Bei den Abrechnungen mag das noch so sein, dass die nur für die beiden letzten Jahre interessant sind.

    Nur wie ist es bei den Lohnsteuerbescheinigungen? Da kommen jetzt die Mitarbeiter und bitten darum, die Lohnsteuerbescheinigung für 2013 noch einmal auszudrucken. Und wenn die diese aktuell in Arbeitnehmer Online nicht mehr einsehen können, hat dies keinerlei Arbeitserleichterung für den Mandanten oder für uns.

    Der Arbeitgeber kann die Auswertungen in Unternehmen Online für die gesamte Dauer der Archivierung einsehen. Wir wollten eigentlich demnächst auch unsere Mandanten auf Arbeitnehmer Online ansprechen. Hier wird dann die Frage aufkommen, warum die Arbeitnehmer die Auswertungen nur für zwei Jahre einsehen können, wenn diese doch länger gespeichert sind. Können Sie mir hierfür eine Argumentationsgrundlage liefern? Mit "Das ist leider so." würde ich bei unseren Mandanten ungern argumentieren...

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Wolfgang Stein
    02.10.2015 18:29 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    mit der Freischaltung von Arbeitnehmer online werden die Lohn- und Gehaltsdokumente für das aktuelle und das Vorjahr bereitgestellt.
    Aktuell wurde die Speicherzeit der Dokumente auf insgesamt 10 Jahre erhöht.
    Bisher wurde eine Speicherzeit von 2 Jahren kommuniziert, eine Löschung von Dokumenten wurde dennoch nicht vorgenommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Stein
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Uwe Lutz
    02.10.2015 18:54 Uhr

    Hallo Herr Stein,

    dann bin ich froh, dass ich das bisher nicht völlig falsch verstanden habe und Danke für die Klarstellung.

    Nun steht einer Präsentation von Arbeitnehmer Online bei unseren Mandanten ja nichts mehr im Wege.

    Ich wünsche ein schönes Wochenende.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Barbara Kölbel
    06.10.2015 15:34 Uhr

    Hallo Herr Stein,

    ein Mitarbeiter der sich bereits registriert hat und danach über Arbeitnehmer online seine Daten einsehen, konnte, teilt dem Arbeitgeber jetzt folgendes mit:
    "Er erhält keine SMS-TAN mehr" - sprich er kommt nicht mehr ins Portal um seine Gehaltsunterlagen einzusehen.

    Hierzu stellen sich für uns die folgenden Fragen:

    1. Wie kann dies passieren? Hat der Arbeitnehmer vielleicht seine Mobilfunk-Nummer im Portal geändert?

    2. Muss der Arbeitnehmer in diesem Fall mit der Super-TAN einen neuen Registrierungscode und Freischaltungspasswort beantragen, die Abrechnungsstelle die Registrierungsaufforderung erneut versenden oder gibt es noch einen anderen Weg.

    Vielen Dank im Voraus für eine Hilfestellung / einen Hinweis
    Barbara Kölbel

  • Wolfgang Stein
    08.10.2015 17:39 Uhr

    Hallo Frau Kölbel,

    wenn keine SMS TAN mehr zugestellt wird, kann bereits ein Neustart des Mobiltelefons zur Abhilfe führen.

    Bei einer Änderung der Mobilfunknummer muss diese vom Arbeitnehmer durch Auswahl des Menüpunkts "Mobilfunknummer nicht verfügbar" im Login-Dialog von Arbeitnehmer online bewusst geändert werden. Die TANs werden nach erfolgreicher Änderung auf die neue Mobilfunknummer zugestellt.

    Sollte der Arbeitnehmer weiterhin sich nicht einloggen können muss der Sachverhalt genauer geprüft werden. Setzen Sie sich dann bitte über die Servicekanäle (Lodas: 0911/319-5800, Lohn- und Gehalt: 0911/319-5600, skPro) mit uns in Verbindung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Stein
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Ralph Maier
    08.10.2015 17:48 Uhr

    Wenn es doch jetzt wieder irgendwo eine SMS-Lösung für wasweißichwasnochalles bei der DATEV gibt, könnte man ja auch wieder den "free-SMS-Dienst" reanimieren. Ich denke, damit würde man schon vielen Freude machen.

    Sie erinnern sich: Der SMS-Dienst der gegen jegliche Proteste der Anwender eingestellt wurde.

    Sachen gibt's...

  • Mike Hecker
    12.10.2015 11:35 Uhr
    Zitat von Ralph Maier

    Sie erinnern sich: Der SMS-Dienst der gegen jegliche Proteste der Anwender eingestellt wurde.

    Sie sollten erwähnen, dass als Begründung von DATEV damals großspurig verkündet wurde, dass ja der SMS-Dienst ein uralter und überholter Dienst sei, der nicht mehr modern ist. Die Schnittstellen seien überaltert und die ständige Wartung und Pflege würden zu viel Aufwand verursachen.

  • Willi Müller
    12.10.2015 12:20 Uhr

    Hallo Herr Maier, hallo Herr Hecker,
    Sie haben 100%ig recht - aber trotzdem würde ich davon abraten, solche Wünsche vorzubringen. Mein Eindruck ist, dass die DATEV mit besonderer Hingabe Hilfsprogrammen PRO (Mitteilungen oder Kanzleinachrichten ...) über Jahre entwickelt und die Programme, für die wir StB uns in der Datev zusammengeschlossen haben (wie Steuern und Lohn) "zu komplex" sind, um eine PRO Version hinzubekommen. Nachdem ich auch erst unglücklich über den Wegfall des SMS Dienstes war, bin ich jetzt mit SMS Trade (zB 5,5 Cent) pro SMS sehr zufrieden. Auf eine Datev SMS Lösung kann ich deshalb gut verzichten.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Ralph Maier
    12.10.2015 13:01 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    ich hatte es einem Kollegen via E-Mail bereits geschildert, dass es mir beim SMS-Dienst exemplarisch um zahlreiche Situationen im Anwender-Wunsch-DATEV-Verhältnis geht und mir die Gelegenheit hier einfach passend erschien, den Finger in die Wunde zu legen.

    Selbstverständlich ergreifen wir regelmäßig Maßnahmen, den Kanzleialltag abzurunden, wenn die Programme "Ecken und Kanten" aufweisen und mit Abhilfe in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.

    Der Wegfall des SMS-Dienstes hat unsere Kanzlei jetzt auch nicht grade zum Einsturz gebracht; dennoch wäre es mit ihm sympathischer und das ist das Ausschlaggebende!

    Es ging hier nicht um Priorisierung wichtigerer Dinge, sondern um die einfache Eliminierung eines nicht wertschöpfenden Angebotes gegen den Wunsch des Anwenders; ich denke da dürften wir uns einig sein.

    Man gewöhnt sich schon langsam dran, automatisch Alternativlösungen innerhalb, aber auch außerhalb der grünen Welt zu suchen (wie Sie bspw. mit SMS-Trade), was an sich nicht so sein sollte. Eigentlich muss mir meine "Mutti DATEV" alles Notwendige möglichst einfach an die Hand geben, damit ich eingelullt und zufrieden durch den Kanzleialltag komme, nicht wahr ?

    Wir verbringen täglich doch mindestens eine Stunde in der NG um Probleme aufzuzeigen oder zu lösen. Bei 230 Arbeitstagen und den üblichen Stundensätzen sehr leicht quantifizierbar; als Hobby oder freiwillige Freizeitgestaltung würde ich es jetzt nicht einstufen.

    Möglicherweise versucht sich ein Anwender nicht mehr "nur" in SMS-Trade oder anderen Triviallösungen, sondern auch in gewichtigeren Anwendungen und merkt plötzlich, dass er bspw. außerhalb der grünen Buchführungswelt besser aufgehoben ist .... da probiere ich doch auch mal die Steuerprogramme... etc.

    Gruß R.Maier