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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Nicole Troike
    06.10.2015 18:35 Uhr

    Hallo,

    gibt es eigentlich eine Grenze bis zu der man als Arbeitgeber die VWL abführen soll/kann/muss.
    Die Verträge belaufen sich meist auf 40,- Euro. Was ist mit höheren Beträgen in den Verträgen?
    (In unserem Fall gibt der AG einen kleinen Teil über das Brutto dazu.)

    Gruß
    N.Troike

  • M. E.
    06.10.2015 20:22 Uhr

    Gefördert mit der Arbeitnehmersparzulage werden max. 470 EUR/Jahr bei Bausparverträgen (9% Zulage) zusätzlich können noch 400 EUR/Jahr in Beteiligungsverträge (Investmentfonds, GmbH-/stille Beteiligung oder Aktien des Arbeitgebers) gezahlt werden (20% Zulage).

    Alles was darüber hinaus in einen Bausparvertrag einbezahlt wird, kann bei einem Bausparvertrag noch mit Wohnungsbauprämie (zusätzliche Einzahlungen 512 EUR/Alleinstehende bzw. 1.024 EUR/Verheiratete; 8,8% der Einzahlung als Prämie) gefördert werden.

    Bei den Zulagen für Bausparverträge sind allerdings folgende Einkommensgrenzen einzuhalten --> max. zu versteuerndes Einkommen 17.900 EUR (Alleinstehende) bzw. 35.800 EUR (Verheiratete)

    Bei Beteiligungsverträgen sind die Grenzen etwas höher --> max.zu versteuerndes Einkommen 20.000 EUR (Alleinstehende) bzw. 40.000 EUR (Verheiratete)

    Bei der Wohnungsbauprämie gelten ebenfalls höhere Grenzen, bei denen zusätzlich noch Kinderfreibeträge angerechnet werden -->
    zu versteuerndes Einkommen 25.600 EUR (Alleinstehende) bzw. 51.200 EUR (Verheiratete)

  • Sylvia Steglich
    07.10.2015 11:45 Uhr

    Hallo Frau Troike,

    soweit ich weiß, hat der AG auf Wunsch des Arbeitnehmers die VL-Beiträge zu überweisen. Er muß nichts dazugeben. Üblich sind die 40 . Vertrag noch mal genau anschauen, ob es wirklich Bausparen oder Beteiligung ist.

    Mit freundlichem Gruß

    Steglich

  • Hr. Schneider
    07.10.2015 19:16 Uhr

    Für die Gewährung der ANSpZul muss es durch den Arbeitgeber abgeführt werden.

  • Wolfgang Merz
    08.10.2015 15:12 Uhr

    Hallo Frau Troike,

    der VL-Vertrag ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer und der Bank/Bausparkasse. Der darin genannte Sparbetrag muss vom Arbeitgeber überwiesen werden. Wenn z. B. 80,00 Euro im Vertrag stehen, müssen diese 80,00 Euro auch überwiesen werden. Davon sind dann eben nur die von M. E. genannten Teilbeträge begünstigt, was im Rahmen der Anträge auf Sparzulage, Wohnungsbauprämie berücksichtigt wird.

    Durch Arbeitgeberzuschüsse vermindert sich lediglich die Belastung des Arbeitnehmers. Der Überweisungsbetrag wird davon nicht beeinflusst.

    Viele Grüße

    Wolfgang Merz