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Ergänzugsbilanzen/Sonderbilanzen E-Bilanz-Übermittlung

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    Einträge 1-15 / 18

    Seite 1 von 2

  • Natalia Zimmermann
    09.10.2015 10:40 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gibt es zufällig von der Datev eine Lösung für die Übermittlung der E-Bilanz als Sonderbilanz an die Finanzverwaltung, wenn bis jetzt die Sonderbilanz einfach in World geschrieben wurde? Ist vielleicht ein kleines Programm z.B. wie bei USt-Voranmeldung "DÜ Formulare Rechnungswesen" vorgesehen, mit dem man eine Sonderbilanz übermittelt werden kann, ohne das eine extra Mandantennummer und Kanzlei-Rechnungswesen angelegt wurde?

    Ich habe ein Fall "GmbH & Co. KG" mit zwei Sonderbilanzen und würde nur ungern noch zwei Mandantennummern vergeben. Über Bundesanzeiger E-Bilanz könnte man gehen, allerdings ist es etwas unständig, im Vergleich zum E-Bilanz-Assistenten der Datev.

    Als zweites Fall habe ich eine "GmbH & Co. KG" wo ich eine Sonderbilanz als extra Mandantennummer schon angelegt habe, weil eine umfangreiche Anlagenbuchführung vorhanden ist. Mit diesem wollte ich Übermittlung für 2014 ausprobieren, habe aber festgestellt, dass nur eine Zuordnungstabelle für 2015 und nicht für 2014 vorhanden ist (S8803/0000/151). Würde die Übermittlung trotzdem funktionieren? Hat das schon jemand ausprobiert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Zimmermann

  • E- Bilanz
    09.10.2015 11:16 Uhr

    Grundsätzlich kann im E-Bilanz Assistenten bei Übermittelung der PersG die Sonderbilanz als Freitext erfasst werden.

    Bei der Zuordnungstabelle müssen Sie sich keine sorgen machen, die Übermittlung klappt auch für 2014.

  • C. H.
    09.10.2015 12:13 Uhr

    Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften

    Ganz ernsthaft: einfach in der Info-DB lesen. Das Dokument ist gut gemacht und dann wissen Sie Bescheid.

  • Harald Schimmel
    09.10.2015 12:17 Uhr

    Hallo Frau Zimmermann,


    probieren Sie es doch mal mit diesem Dokument 1080682 .

    dort gibt es auch einen weiterführenden Link, der das weitere Vorgehen detailiert beschreibt.

    Gruß
    H.S.

  • Natalia Zimmermann
    13.10.2015 16:19 Uhr

    Dankeschön. Ich werde mich die Dokumentennummern durchlesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Zimmermann

  • Natalia Zimmermann
    15.10.2015 18:31 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe den Leitfaden zur Sonderbilanzen mit Kanzlei-Rechnungswesen zur Hälfte schon gelesen. Es läuft alles darauf hinaus, dass wir spätestens ab 2015 für jede Sonderbilanz eine Extramandantennummer vergeben müssten, wenn wir mit der Datev E-Bilanz übermitteln wollen. Verstehe ich das richtig?

    Jetzt noch eine Frage:
    Ich mache eine GmbH & Co. KG einschließlich der ESt-Erklärungen der Kommanditisten, d.h. für jede ESt wurde schon eine Mandantennummer als natürliche Person seit Jahren vergeben. Würde das funktionieren, wenn ich von der natürlichen Person auf ein Einzelunternehmen verändere um dann Kanzlei-Rechnungswesen anlegen zu können? Würde das auch gehen, wenn die Frau an KG beteiligt ist und die ESt ist Zusammenveranlagung? Würde mir das Programm nicht automatisch die Stammdaten des Ehemannes ins Kanzlei-Rechnungswesen ziehen?
    Über diese Mandantennummer läuft seit Jahren ESt, ich möchte mir die Daten nicht durch Zufall löschen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Zimmermann

  • C. H.
    16.10.2015 11:08 Uhr
    Zitat von Natalia Zimmermann

    ich habe den Leitfaden zur Sonderbilanzen mit Kanzlei-Rechnungswesen zur Hälfte schon gelesen. Es läuft alles darauf hinaus, dass wir spätestens ab 2015 für jede Sonderbilanz eine Extramandantennummer vergeben müssten, wenn wir mit der Datev E-Bilanz übermitteln wollen. Verstehe ich das richtig?

    Ein klares jein. Wenn Sie die Sonder- und Ergänzungsbilanzen buchen möchten und das von DATEV zum Jahresende noch erscheinende Tool (Excel) nicht nutzen möchten, dann benötigen Sie einen Bestand in Kanzlei Rechnungswesen (sonst nicht). Dieser Bestand hat eine Nummer. Korrekt. Wir legen in unserer Kanzlei KEINE eigenen Mandanten an. Kollegen, welche KR nutzen möchten, legen einen anwendungsspezifischen Fall an. Wir werden die Nummern 90000-94999 für Sonderbilanzen nutzen und die 95000-99999 für Ergänzungsbilanzen. Wir möchten unsere Mandantenverwaltung nicht weiter aufblähen und Pseudomandanten generieren. Aber das kann man natürlich auch machen (und auch mit guten Gründen).

    Zitat von Natalia Zimmermann

    Ich mache eine GmbH & Co. KG einschließlich der ESt-Erklärungen der Kommanditisten, d.h. für jede ESt wurde schon eine Mandantennummer als natürliche Person seit Jahren vergeben. Würde das funktionieren, wenn ich von der natürlichen Person auf ein Einzelunternehmen verändere um dann Kanzlei-Rechnungswesen anlegen zu können?

    Wenn Sie für einen Mandanten eine Leistung Kanzlei Rechnungswesen anlegen wollen, dann muss der Mandantentyp Einzelunternehmen oder Betrieb sein. Korrekt. Wenn Sie den Bestand aber lediglich anwendungsspezifisch anlegen wollen (=einfach nur mit Kanzlei Rechnungswesen arbeiten), haben Sie mit dem Mandanten der Mandantenverwaltung überhaupt nichts zu tun.

    Zitat von Natalia Zimmermann

    Würde das auch gehen, wenn die Frau an KG beteiligt ist und die ESt ist Zusammenveranlagung? Würde mir das Programm nicht automatisch die Stammdaten des Ehemannes ins Kanzlei-Rechnungswesen ziehen?

    Wenn Sie den Mandantentyp Einzelunternehmen verwenden, haben Sie einen eigenen Datensatz für den Betrieb. Dieser Betrieb hat nichts zu tun mit Ehemann oder Ehefrau. Er ist davon losgelöst, muss separat gepflegt werden usw.

    Frau Zimmermann, ich würde Ihnen raten, in Ihrer Kanzlei ein einheitliches Vorgehen zu etablieren. Was die Pflege von Stammdaten, den Zusammenhang von Leistung und Anwendung und die verschiedenen Mandantentypen angeht, könnten Sie vielleicht noch ein paar Grundlageninfos gebrauchen (nicht als Kritik gemeint), um zu verstehen, was die Auswahl von Mandantentypen bewirkt, was Adressaten sind und welche Rolle sie in Beziehungen spielen und was Leistungen eigentlich sind. Ich glaube, dass Sie erst dann eine Entscheidung treffen können, die Ihre Bedürfnisse wirklich erfüllt.

  • Barbara Raile
    16.10.2015 18:52 Uhr

    Hallo Frau Zimmermann,

    Zitat von Natalia Zimmermann


    ich habe den Leitfaden zur Sonderbilanzen mit Kanzlei-Rechnungswesen zur Hälfte schon gelesen. Es läuft alles darauf hinaus, dass wir spätestens ab 2015 für jede Sonderbilanz eine Extramandantennummer vergeben müssten, wenn wir mit der Datev E-Bilanz übermitteln wollen. Verstehe ich das richtig?

    so einfach kann man das nicht mit Ja oder nein beantworten. Es ist Ihre Entscheidung und es kommt darauf an was Sie möchten. Möchten Sie z.B. die neuen Programmfunktionen (z.B. neue Schnittstelle zur GuE und zur Gewerbesteuer) nutzen? Es gibt hier zwei Möglichkeiten:

    1. Wie haben Sie bisher das Thema Sonder- und Ergänzungsbilanzen abgebildet? Haben Sie die Sonder- und Ergänzungsbilanzen bisher z.B. in Excel abgebildet, dann können Sie das auch weiterhin tun. Dann ändert sich an Ihrem bisherigen Vorgehen nichts. Lediglich für die Übermittlung der E-Bilanz gibt es mit der DVD 9.1. dann die Möglichkeit im E-Bilanz-Assistenten über die Gesamthand eigene Sonder- und Ergänzungsbilanzen anzulegen und dort die Daten aus Excel einzulesen. Eigene Datenbestände in Kanzlei-Rechnungswesen müssen dafür nicht eingerichtet werden.

    2. Möchten Sie aber z.B. die neuen Programmschnittstellen nutzen, dann benötigen Sie eigene Datenbestände (entweder anwendungsspezifisch oder als zentraler Mandant). In dem von Ihnen genannten Leitfaden wird hier das genaue Vorgehen im Programm beschrieben.

    Bei beiden Möglichkeiten können Sie die Sonder- und Ergänzungsbilanz als eigenen E-Bilanz Datensatz übermitteln.

    Mehr Informationen zu den beiden Varianten finden Sie unter http://www.datev.de/kke auf der Unterseite Sonder- und Ergänzungsbilanzen.

    Unter "Neuer Abschlusserstellungsprozess..." werden die Möglichkeiten erläutert, wenn mit eigenen Datenbeständen gearbeitet wird und unter "Übernahme von Sonder- und Ergänzungsbilanzen aus Fremdprogrammen..." wird die Lösung skizziert, wenn Sie keine eigenen Datenbestände anlegen möchten, sondern weiter z. B. mit der Darstellung in Excel arbeiten möchten.

    Bitte beachten Sie auch die Anmerkungen am Anfang dieser Seite zum Thema Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigener Datensatz vs. Freitext in der Gesamthand.

    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara Raile
    Kanzlei-Rechnungswesen/Jahresabschluss
    DATEV eG

  • Natalia Zimmermann
    20.10.2015 10:39 Uhr

    Hallo Frau Raile,

    die www.datev.de/kke habe ich schon angeschaut.
    Unsere Sonderbilanzen haben wir bis jetzt in World geschrieben, weil es sich nur um ein paar Zahlen handelte.

    Ich werde mit dem Chef sprechen, wie er das in Zukunft haben möchte. Meine persönliche Meinung: wegen zwei bis 5 Zahlen einen extra Kanzlei-Rechnungswesen Fall anzulegen, finde ich übertrieben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Zimmermann

  • Natalia Zimmermann
    20.10.2015 10:55 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe bei meinem SoBV jetzt noch ein Problem. Wir buchen mit SKR03. Beim SoBV (E-Bilanz-Vorabprüfung) wird das Konto 519 Beteiligung GmbH & Co. an Komplementär GmbH (25.000,00 )bemängelt.
    Ich habe das schon mit zwei Zuordnungstabellen (S8803/0000/151 und S5103/0000/141 ausprobiert. Immer die gleiche Fehlermeldung (aufzulösender Auffangsposten). In der Dokumentennummer 1070778 ist keine Hilfe dafür erwähnt. lt. Excelschnellberechnung "KontenzuweisungE-BilanzTaxonomie" handelt es sich beim Konto 519 nicht um ein Auffangsposten.

    Hat jemand das schon gehabt und wie wurde das gelöst?

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia Zimmermann

  • C. H.
    20.10.2015 12:08 Uhr

    Kto. 519 = Beteiligung einer GmbH & Co. KG an einer Komplementär GmbH

    Ist es wirklich so, dass Sie eine GmbH & Co. KG haben, welche als Sonderbetriebsvermögen die Beteiligung an einer Komplementär-GmbH bilanziert? Bilanziert die GmbH & Co. den Anteil an der GmbH nicht in der eigenen Bilanz? Gibt es da wirklich eine Sonderbilanz?

    Oder meinen Sie den Anteil eines Kommanditisten (natürliche Person) an der Komplementär-GmbH? In letzterem Fall wäre 519 aus meiner Sicht nicht korrekt. Vielleicht wäre da eher 517 (Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) angebracht? Die korrekte für diese Fälle zu verwendende Zuordnungstabelle beginnt mit S88xx. Das Konto 519 ist da nicht einschlägig.

    So klingt es jedenfalls in der Theorie. Mit Praxis kann ich nicht dienen, da ich für 2015 noch keine Sonderbilanzen erstellt habe.

  • Natalia Zimmermann
    21.10.2015 13:34 Uhr

    ich meine natürliche Person, Anteil eines Kommanditisten.

    Ich verwende auch eine S8803/0000/151 Zuordnungstabelle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Zimmermann

  • Barbara Raile
    21.10.2015 15:08 Uhr

    Hallo Frau Zimmermann,

    ich habe die E-Bilanz-Vorabprüfung sowohl mit der S88xx als auch mit der S51xx durchlaufen lassen und ich konnte Ihr Fehlerbild leider nicht nachstellen. Mit welcher Taxonomieversion haben Sie die E-Bilanz-Vorabprüfung durchlaufen lassen (wird bei der E-Bilanzvorabprüfung angezeigt) und welche Meldung kommt genau?

    Haben Sie einmal überprüft, ob der E-Bilanz-Assistent dieses Konto auch bemängelt?

    Hier wäre es sinnvoll, sich den Sachverhalt einmal bei Ihnen direkt anzuschauen. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara Raile
    Kanzlei-Rechnungswesen/Jahresabschluss
    DATEV eG

  • Christian Kunz
    21.10.2015 16:11 Uhr
    Zitat von Barbara Raile

    Haben Sie einmal überprüft, ob der E-Bilanz-Assistent dieses Konto auch bemängelt?

    Ein wichtiger Hinweis! Die Vorabprüfung ist nämlich nicht zuverlässig und bemängelt manchmal auch korrekte Sachverhalte, die sich trotzdem fehlerfrei übermitteln lassen.

    Grüße

  • Natalia Zimmermann
    21.10.2015 18:20 Uhr

    Hallo Frau Raile,

    Taxonomie Version 5.3. Das geht automatisch. Ich weiß nicht mal wie ich die Version ändern kann. Folgende Meldung wird angezeigt:

    In der aktuellen Buchführung sind Konten bebucht worden, die in der DATEV-E-Bilanz-Zuordnungstabelle
    aufzulösenden Auffangposten zugewiesen werden. Diese stehen der Übermittlung eines E-Bilanz-Datensatzes an die
    Finanzverwaltung entgegen. Sie vermeiden aufzulösende Auffangposten lt. DATEV-E-Bilanz-Zuordnungstabelle
    (E-Bilanz-Taxonomie (Version 5.3)), wenn Sie den betreffenden Sachverhalt frühzeitig auf die vorhandenen
    differenzierteren Konten buchen oder direkt bei Erstellung des E-Bilanz-Datensatzes manuell umgliedern. Mehr Informationen, wie Sie aufzulösende Auffangposten vermeiden, können Sie in der Informations-Datenbank unter
    der Dokumenten-Nummer 1070778 nachlesen. Prüfen Sie folgende werthaltigen Konten, da diese einer E-Bilanz-Übermittlung im Wege stehen:
    519 Beteiligung GmbH&Co.an Komplementär GmbH 25.000,00 S

    Im E-Bilanz-Assistenten gibt es nur einen roten Punkt, dass die Vorläufe nicht festgeschrieben sind, sonst habe ich nur orange und blau. Diese stören nicht.
    Das verstehe ich jetzt nicht, die E-Bilanz-Vorabprufung war bis jetzt mit E-Bilanz-Assistenten identisch.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Zimmermann