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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Nicole Troike
    13.10.2015 19:17 Uhr

    Hallo,

    wie geht man vor wenn man einen Bachelorand im Unternehmen hat, der die Bachelorarbeit durchführt und dann nach Austritt eine Bonuszahlung erhalten soll.
    Er wird natürlich ordnungsgem. von ELStAM abgemeldet.

    Ich gehe davon aus, dass es sich dann um eine Einmalzahlung handelt, die im Monat des Austritts nachberechnet wird?
    Müsste man dann eine Anmeldung bei ELStAM starten um die Zahlung vorzunehmen? Müsste die dann mit der Steuerklasse 6 und Nebenarbeitgeber lauten?

    Gruß
    N.Troike

  • Sandra Rüdinger
    15.10.2015 16:12 Uhr

    Hallo Frau Troike,

    rechnen Sie den Einmalbezug rückwirkend auf den Austrittsmonat ab, dann ist keine erneute An- und Abmeldung bei ELSTAM notwendig. Für diesen Zeitraum liegen Ihnen die Steuermerkmale vor.

    Liegt der Austrittsmonat im Vorjahr (auf Grund des Zuflussprinzips) und wird der Einmalbezug nach dem Austritt abgerechnet, so ist eine An- und Abmeldung vorzunehmen.

    In unserem Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS) unter Punkt 4 Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers finden Sie Informationen zur Erfassung der o.g. Sachverhalte.

    Zum Vorgehen bei der An- und Abmeldung zum ELSTAM-Verfahren empfehlen wir Ihnen unser Dokument Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS unter Punkt 6.2 An- und Abmeldung bei Zahlung von Einmalbezügen nach Austritt .

    Bitte klären Sie mit dem zuständigen Finanzamt, ob der Mitarbeiter mit einer Haupt- oder Nebenbeschäftigung anzumelden ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sandra Rüdinger
    Personalwirtschaft
    DATEV eG