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Unternehmen online - Belege festschreiben - GOBD

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Claudia de Vries
    16.10.2015 13:04 Uhr

    Für die Arbeit mit Belege online empfiehlt die DATEV wie folgt:
    "Schreiben Sie gebuchte Belege möglichst bald nach deren Bearbeitung, Zahlung und Verbuchung fest (die Festschreibung in Untern.Online ist gemeint)"

    Ergibt sich ein Problem, wenn die Belege vor Zahlung festgeschrieben werden?

  • Claudia Linberg
    19.10.2015 15:06 Uhr

    Hallo Frau de Fries,

    nach meinem Wissenstand ist es so, dass Belege die festgeschrieben sind, nicht mehr mit dem Zahlungsverkehr von U-Online gezahlt/überwiesen werden können.

    Deswegen sollte als Festschreibe-Datum immer ein Zeitpunkt gewählt werden, der es ermöglicht vorher alle Belege zu bezahlen.

    mit freundlichem Gruß

    Claudia Linberg