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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Karl Hörterer
    20.10.2015 15:47 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    ich habe bisher bei meiner eigenen Kanzleibuchführung für Bank 1 RZ-Bankinfo eingerichtet. Nun will ich das auch für Bank 2. Dazu habe ich die Schritte 1-11 im Fibu-Programm laut Dok.1030159 abgearbeitet und auch eine Teilnahmevereinbarung ausgedruckt bekommen. In Dok 1030159 wird danach der Punkt " so gehen Sie im Programm Zahlungsverkehr vor" beschrieben. Ist dies zusätzlich zu erledigen (in Punkt 4 wird am Ende ebenfalls eine Teilnahmeerklärung gedruckt) oder alternativ? Außerdem ist - wenn ich Punkt 1. im Zahlungsverkehr "Stammdaten/Bankverbindungen" abarbeiten will - meine Bankverbindung für Bank 2 nicht ersichtlich. Woran liegt das?

    MfG
    Karl Hörterer

  • Natalia Zimmermann
    21.10.2015 13:27 Uhr

    Hallo Herr Hörterer,

    es gibt zwei Möglichkeiten. Einmal RZ-Bankinfo und zweites mal Datev-Zahlungsverkehr. Das ist entweder oder.
    Bei RZ-Bankinfo verlangen viele Banken 10,00 pro Monat.
    Bei Zahlungsverkehr nicht. Der Steuerberater bekommt ein Lesezugriff auf Onlinebanking des Mandanten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Natalia Zimmermann