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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • B. Schmitt
    21.10.2015 11:10 Uhr

    Hallo,

    wir haben für einen Mandanten mit eigener Unterberater-Nr. das Programm Auftrag Online bestellt.
    Das Programm lässt sich bei den mIDentity des Mandanten freischalten.

    Ist es auch mögilch das Programm für mIDentitys von Kanzleimitarbeitern freizuschalten?


    MFG

    B. Schmitt

  • Oliver Hetz
    22.10.2015 10:10 Uhr

    Hallo,

    um die Anwendung DATEV Auftragswesen online zu nutzen, sind folgende Schritte nacheinander durchzuführen:

    1. Bestellung DATEV Auftragswesen online (Art.Nr. 95195) im Bestellmanager oder DATEV Shop für die Beraternummer, die Auftragswesen online nutzen soll (auch für die Kanzlei!).

    2. Vergabe der SmartCard-Zugriffsrechte für Auftragswesen online durch den Administrator.

    3. Anlage des Datenbestandes für Auftragswesen online in der Anwendung "Stammdaten" von Unternehmen online.

    4. Einrichtung der Grundeinstellungen in der Anwendung Auftragswesen online.

    Die detaillierte Beschreibung finden Sie in der Informationsdatenbank unter Dok.Nr. 1070172 "Leitfaden für die Einrichtung von DATEV Auftragswesen online".
    Eine Anleitung zum Arbeiten mit Auftragswesen online finden Sie in der Informationsdatenbank unter Dok.Nr. 1070248 "Arbeiten mit Auftragswesen online" bzw. in dem Leitfaden für Unternehmen (zu Bestellen oder Download unter: www.datev.de/leitfaden-fuer-unternehmen).

    Mit freundlichem Gruß

    Oliver Hetz
    DATEV eG

  • B. Schmitt
    22.10.2015 15:52 Uhr

    Hallo Herr Hetz,

    danke.

    Verstehe ich Sie richtig, AW-Online muss 2 mal bestellt werden. Einmal für die Unterberater-Nr. des Mdt. und einmal für die Berater-Nr. der Kanzlei?

    Wird das Programm dann auch zweimal von Datev berechnet?


    MFG

    B. Schmitt

  • Oliver Hetz
    26.10.2015 15:44 Uhr

    Hallo B. Schmitt,

    der Vertrag für Auftragswesen online muss sowohl für den Mandanten als auch für die Kanzlei abgeschlossen werden, ist aber nur für den Mandanten kostenpflichtig.

    Mit freundlichem Gruß

    Oliver Hetz
    DATEV eG