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Sonderfall Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

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    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Martin Z.
    22.10.2015 02:44 Uhr

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Sonderfall bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
    Fall: Werdende Mutter wurde zum 01.10.15 eingestellt. Mutterschutz beginnt zum 20.10.15. Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, so wird für die Berechnung des Zuschusses das aktuelle Gehalt herangezogen. Das sind zwar üblicherweise die letzten drei Monate, aber wenn diese, wie in meinem Fall, stark von dem neuen Gehalt abweichen (alt: 1.719,14 / neu: 3.000,00 ) und der Arbeitgeber die werdende Mutter so gut wie möglich unterstützen möchte, sollte es doch möglich sein die automatische Berechnung von Datev zu beeinflussen. Derzeit verwendet das Programm nur die 3x1.719,14 anstatt die 3.000 wie vom AG gewollt.

    Kurzum, wie überrede ich Datev einen Antrag mit höherem Zuschuss zu stellen, ohne Beachtung der Vormonate?

    Danke im Voraus...

  • eine Frage
    22.10.2015 11:03 Uhr

    .. und es geht nicht darum, die Solidargemeinschaft (also uns alle) abzuzocken, indem 3 Wochen vor dem Beginn des Mutterschutzes das Gehalt beinahe verdoppelt wird, um einen höheren Zuschuss ohne entsprechende Zahlung der Umlagen zu ergattern?

  • Anne Koch
    22.10.2015 12:41 Uhr

    Hallo Herr Z.,

    die Gesetzeslage ist da ja ziemlich eindeutig:
    "Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten ... zu berechnen" (http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__14.html).
    Und da lag das Bruttogehalt nun mal bei 1.719,14 Eur...

    Spätestens bei der nächsten BP fällt es eh auf - also würde ich die Trickserei nicht ausprobieren.

    Herzliche Grüße,
    Anne Koch

  • Sylvia Steglich
    22.10.2015 16:55 Uhr

    Hallo Herr Z.

    Im Programm L&G finden Sie unter Besonderheiten/Mutterschutz/Verdienstangaben
    die entsprechenden Angaben für eine abweichende Berechnung.

    Mit freundlichem Gruß

    Steglich

  • Martin Z.
    25.10.2015 22:58 Uhr
    Zitat von Anne Koch

    Hallo Herr Z.,

    die Gesetzeslage ist da ja ziemlich eindeutig:
    "Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten ... zu berechnen" (http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__14.html).
    Und da lag das Bruttogehalt nun mal bei 1.719,14 Eur...

    Spätestens bei der nächsten BP fällt es eh auf - also würde ich die Trickserei nicht ausprobieren.

    Herzliche Grüße,
    Anne Koch

    Hallo Frau Koch,

    Danke für Ihre Antwort. Wie leider von ihrem "Vorredner" bereits missverstanden, handelt es sich NICHT um eine vorübergehende Gehaltserhöhung während der Schutzfrist, sondern um ein völlig neues Arbeitsverhältnis, welches nun mal mit völlig neuem Gehalt und einer Schwangerschaft beginnt. Kurzum, dass Zitat aus dem Gesetz hilft mir leider gar nicht weiter, da es weiter heißt: "... Nicht nur vorübergehende Erhöhungen des Arbeitsentgeltes, die während der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 wirksam werden, sind ab diesem Zeitpunkt in die Berechnung einzubeziehen." - ich suche nach einer programmtechnischen Umsetzung in LODAS (nicht Lohn & Gehalt).

  • Mike Hecker
    26.10.2015 08:50 Uhr
    Zitat von Martin Z.

    .. ich suche nach einer programmtechnischen Umsetzung in LODAS (nicht Lohn & Gehalt).

    Ohne den Sachverhalt jetzt rechtlich zu bewerten finden Sie folgende Anleitung in der LODAS-Hilfe:
    Zitat von

    Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfassen , wenn Sie die Brutto- und eventuell auch die Nettowerte für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld manuell eingeben wollen.