Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

"Arbeitshilfen" für das Kontingentierungsverfahren

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Andreas Kraft
    22.10.2015 14:40 Uhr

    Umzug einer Frage von Hr.Hofmeister

    Andreas Kraft
    DATEV eG
    Moderator Newsgroup Office-Management


    **************************************************

    Guten Tag Frau Wrosch,

    werden auf absehbare Zeit auch "Arbeitshilfen" für das Kontingentierungsverfahren angeboten?

    Oder zumindest Berücksichtigung von entsprechenden Feldern in der SDV?

    MfG

    Andreas Hofmeister
    **************************************************

  • Lea Wrosch
    23.10.2015 10:24 Uhr

    Guten Tag Herr Hofmeister,

    leider lässt Ihre Frage nicht erkennen, welche Informationen Sie benötigen. Deswegen hier ein Versuch von unserer Seite:

    Zurzeit gibt es in Bayern und in Nordrhein-Westfalen ein Kontingentierungsverfahren. Die Verfahren laufen in den Bundesländern unterschiedlich ab. Für beide Verfahren bietet DATEV das Tool Kontingentierung pro an. Dies kann Ihnen aus den Datenbanken der Steuerprogramme alle Mandanten mit den nötigen Stammdaten selektieren, die für die Kontingentierung in Frage kommen und erstellt letztendlich eine Datei entsprechend den Vorgaben der beiden Verfahren.

    Haben Sie Fragen zum allgemeinen Verfahren in Nordrhein-Westfalen, steht Ihnen das Dokument Kontingentierungsverfahren Nordrhein-Westfalen in der Informations-Datenbank zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage der OFD Nordrhein-Westfalen unter dem Link http://www.ofd-rheinland.de/die_ofd_nrw/aktuelles/kontingentierung_faq/index.php

    Für das Verfahren in Bayern wurden die daran teilnehmenden Piloten entsprechend geschult. Da es sich hier um einen geschlossenen Nutzerkreis handelt, bieten wir dafür keine gesonderten Informationsmittel an.

    Für Fragen zum Tool Kontingentierung pro steht Ihnen zum einen die Hilfe im Programm und zum anderen das Dokument Tool Kontingentierung pro zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lea Wrosch
    DATEV eG
    Service Eigenorganisation classic

  • C. H.
    23.10.2015 11:43 Uhr

    Guten Morgen Frau Wrosch,

    zunächst ein Dankeschön, dass Sie sich hier mal wieder in die Höhle des Löwen wagen. ;)

    Für Herrn Hofmeister kann ich nicht sprechen, aber als jemand, der in NRW am Kontingentierungsverfahren teilnimmt, kann ich Ihnen zumindest unsere Sicht der Dinge schreiben:

    Das Tool Kontingentierung pro hilft exakt 1x: wenn ich zum ersten Mal am Kontingentierungsverfahren teilnehmen möchte; danach hilft es mir nie wieder, weil es die eigentlich zu erledigen Arbeiten komplett nicht berücksichtigt und mir bei der Bewältigung der notwendigen Datenpflege schon gar nicht hilft.

    Im einzelnen:

    - Zu melden ist [nach dem Erstjahr] nicht jedes Jahr der komplette Mandantenbestand, sondern Zu- und Abgänge im Mandantenbestand sind formularbasiert schriftlich zu melden.

    - Zur Meldung von Änderungen im Kontingentierungsbestand stellt die OFD ein Worddokument zur Verfügung ("Formular"). Hier sind zu meldende Mandanten (An- oder Abmeldung zu erfassen). Das Dokument muss gedruckt werden und geht unterschrieben an das zuständige Finanzamt (FA des Mandanten), wo die Beamten diese Veränderungen zu erfassen haben (Excel ist nur im Erstjahr erwünscht). Unterstützung durch DATEV? Keine. -> Lösung bei uns: Vorlage geschaffen mit Platzhaltern, die mandantenspezifische Meldungen inkl. Postausgangssätze generiert. Diese Vorlage passen wir jedes Jahr an die Erfordernisse der OFD an. Die Arbeit hat jedes DATEV-Mitglied in NRW.

    - Eine laufende Kontrolle darüber, wo ich als Steuerberater "in der Quote" stehe, also was bisher von den in NRW ansässigen Mandaten, die quotenrelevant sind, abgegeben ist, bietet mir die DATEV nicht, da die Stammdaten an keiner Stelle ein Feld vorsehen, ob ein Mandant Bestandteil der Kontingentierung ist. Ich muss mich komplett auf die OFD verlassen bzw. selbst eine "Schattenbuchführung" führen.

    - Die OFD übersendet zu mehreren Terminen im Jahr per E-Mail eine "verschlüsselte" Excel-Tabelle mit den Daten zur Kontingentierung. Hier sind die Mandanten mit Namen, Steuernummer, ID, Abgabefrist, Abgabedatum, Quote ja/nein etc. gelistet, wo ich für meine Gesamtkanzlei sehe, wo wir stehen. DATEV bietet mir keinerlei Unterstützung, diese Excel-Tabelle in mein System zu bekommen und die Richtigkeit zu überprüfen. DATEV bietet mir keine Möglichkeit, diese Liste mit Datensätzen in einer Menge im vierstelligen Bereich zu nutzen, wenn es bspw. darum geht, mitarbeiterspezifisch zu sehen, welche "persönliche" Quote die Mitarbeiter haben (ob es irgendwo hakt), ob meine Steuernummern alle übereinstimmen mit den Steuernummern der Finanzverwaltung etc.

    Wir nutzen in unserer Kanzlei dafür Excel. Aus DATEV exportieren wir uns eine Liste unserer Mandanten samt zuständiger Partner und Mitarbeiter sowie der Mandantennamen und Steuernummern nach Excel und ergänzen in der OFD-Exceldatei verformelt die für uns wichtigen Daten: Mandantennummer, Mitarbeiter, Partner, Abgabedatum lt. unseres Datenbestandes. Die Abgabedaten unseres Datenbestandes holen wir uns aus der Geschäftsübersicht Eletronische Übermittlung. Mit Filtern können wir so auswerten, was wir wissen müssen:

    - Sind Steuernummern anzupassen (in der Praxis kommt es vor, dass geänderte Steuernummern in Einzelfällen uns nicht bekannt sind)?

    - Wo stehen wir derzeit (Abgabequoten)?

    - Gibt es mitarbeiterspezifisch irgendwo ein Problem (Rückstau, Abgabestau), wo eingegriffen werden muss?

    Bisher pflegen wir noch zusätzlich per Hand Bearbeitungsstände in unseren Aufträgen (EO comfort), wie bspw. "Erklärung an das FA". Ob wir das noch lange machen werden, weiß ich nicht. Eigentlich ist es mittlerweile Quatsch: für unseren Alltag liefert diese Datenpflege gar nichts mehr an Nutzen, das Thema Steuererklärungsabgabe in der Kontingentierung ist mit DATEV nicht effizient lösbar. Wir lösen das außerhalb des Systems.

    Insofern ist Herrn Hofmeisters Frage verständlich: die SDV geht für Steuerberater in NRW hinsichtlich der Kontingentierung komplett an der Realität vorbei. Hier wird nirgendwo erfasst, ob ein Mandant an der Kontingentierung teilnimmt und ob er für die Quote relevant ist (zwei Paar Schuhe!). Die Daten, welche die OFD per Excel liefert, können an keiner Stelle im System eingelesen werden. Es gibt keine Prüfhilfe, keine Abstimmung von Beständen der Finanzverwaltung mit Datenbeständen in EO classic/comfort. Es gibt keine Unterstützung für die Kontingentierung im Alltag, nachdem die einmalig einzureichende Mandantenliste generiert worden ist. Es gibt keine Auswertung über den aktuellen Stand. Zur Verfügung stehende Daten der "Elektronischen Übermittlung" werden nirgendwo übernommen in die SDV, geschweige denn in Bearbeitsstände von Aufträgen. Es ist vorsintflutlich, dass man per Hand erfassen muss, wann man eine Erklärung abgibt, wenn man für ELSTER & Co. je Mandant an die DATEV zahlt und die Daten eigentlich ja vorliegen. Ein Trauerspiel.

    Die Stammdatenverwaltung steht auch an dieser Stelle noch in der Steinzeit. Das Ganze aber im schönsten Pro-Grün in der Pro-Welt.

    So in etwa ist der Stand der Dinge.

    Mit freundlichen Grüßen

    C.H.

    P.S. Kontingentierungsverfahren Nordrhein-Westfalen - Lesen Sie sich das mal vor dem o.g. Hintergrund noch einmal durch. Das ist ... Na ja... Schönes Wochenende.

  • Lea Wrosch
    27.10.2015 14:36 Uhr

    Sehr geehrter Herr C.H.,

    Ihren Ausführungen zur Folge sind Sie mit dem Kontingentierungsverfahren in Nordrhein-Westfalen sehr vertraut.

    Ich muss zur Erläuterungen der aktuellen Situation kurz auf die Historie dieses Tools eingehen. Das Kontingentierungsverfahren wurde 2011 in Nordrhein-Westfalen von der Finanzverwaltung als Pilotprojekt eingeführt. Von unseren Mitgliedern wurden wir seinerzeit gefragt, ob wir in dieser Pilotphase unterstützen können. Ziel war es, die für die Meldeliste notwendigen Daten automatisch aus dem System zu filtern. Dafür hatten wir kurzfristig das Tool Kontingentierung pro kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Tool wurde inzwischen dahingehend erweitert, dass auch der Bearbeitungsstatus und der ELSTER-Status aus den Steuerprogrammen angezeigt werden kann. Auch dem Wunsch der Ermittlung einer Quote sind wir nachgekommen. Im Infodokument Ergänzende Informationen zum Arbeiten im Tool Kontingentierung pro können Sie nachlesen wie Sie über die Funktion Status(Kontingentierung) Ihre Quote ermitteln können.

    Natürlich ist diese Auswertung nicht gleichwertig mit der Liste, die Sie von der Finanzverwaltung erhalten. Aber Sie können sich bereits vor der Abgabefrist ein grobes Bild verschaffen und müssen nicht warten bis die Frist abgelaufen ist, um die Excel-Liste von der Finanzverwaltung zu erhalten.

    Ihre genannten Verbesserungsvorschläge wie bessere Unterstützung bei Nachmeldungen durch Integration der Word-Vorlage, Anbindung an den DATEV Arbeitsplatz pro, Abgleich der eigenen Excel-Liste mit der der Finanzverwaltung, Anzeige des zuständigen Mitarbeiters haben wir aufgenommen.

    Durch die Formulierung und Konkretisierung der automationsgestützten und damit willkürlichen Vorabanforderung von Steuererklärungen im Diskussionsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens erfährt die Kontingentierung eine neuerliche Bedeutung. Von der Entscheidung des Gesetzgebers ist also abhängig wie es mit diesem Thema weitergeht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lea Wrosch
    DATEV eG
    Service Eigenorganisation classic

  • Willi Müller
    27.10.2015 17:27 Uhr

    Hallo Frau Wrosch,
    vielen Dank für die Infos. Gibt es eine Möglichkeit, die Bearbeitungsstandliste als Exceldatei zu exportieren?
    Herzliche Grüße
    Willi Müller

  • Lea Wrosch
    29.10.2015 14:38 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    nein, leider haben Sie in der aktuellen Version des Tool Kontingentierung pro nur die Möglichkeit die Auswertung im PDF-Format auszugeben. Gerne würden wir Ihnen an dieser Stelle weiterhelfen.
    Aber auch hier gilt: Wir warten auf die Entscheidung des Gesetzgebers und werden uns dann dem Thema Kontingentierung annehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lea Wrosch
    DATEV eG
    Service Eigenorganisation classic