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SFN-Zuschläge bei Urlaub und Krankheit über Kalendarium schlüsseln

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Martina Lorenz
    22.10.2015 16:18 Uhr

    Hallo,
    wir möchten die während der Ausfallzeit Urlaub und Krankheit die tariflichen SFN-Zuschläge über das Kalendarium abrechnen, wollen aber nicht unbedingt eine neue Lohnart anlegen. Die Lohnart 1500 Nachtzuschlag ist st-und sv-frei. Wenn Urlaub U im Kalendarium + Lohnart 1500 geschlüsselt werden, rechnet das Programm trotz Ausfallzeit st-und sv-frei ab. DATEV haben wir schon angeschrieben und angerufen. Müssen uns gedulden, wegen hohen Arbeitsaufwand.
    Hat jemand dieses "Problem" gehabt und gelöst, ohne eine andere Lohnart zu verwenden?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

  • Rolf Hein
    22.10.2015 20:22 Uhr

    Hallo Frau Lorenz,

    um die Anlage/Verwendung weiterer Lohnarten werden Sie nicht herum kommen ...

    An der Lohnart ist jeweils die steuer- und sv-rechtliche Behandlung fest angedockt.

    Warum verwenden Sie für Ihre Fälle "U" bzw. "K" nicht einfach einen anderen Faktor für eine zusätzliche Lohnart (steuer- und sv-pflichtig), der sich z.B. auch aus einer Durchschnittsberechnung speisen liesse.

    Ein "automatisches Umswitchen" der Lohnarten wie von Ihnen gewünscht, würde nur einen Schritt weg von der Nachvollziehbarkeit der Abrechnung bedeuten, woran niemandem gelegen sein kann. Stellen Sie sich doch einmal einen "gemischten" Monat mit Zuschlägen auf Grund tatsächlicher Betätigung und solchen mit quasi Lohnfortzahlungscharakter vor - das blickt doch niemand mehr ...

    Gutes Gelingen


    Rolf Hein