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Ergänzungsbilanz- ZOT u. Kapitalkontenentwicklung im Berichtsteil von BiBer Comfort nach KKE- Umstellung

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Wolf von Tümpling
    22.10.2015 20:57 Uhr

    Hallo zusammen, hallo DATEV,

    1. Frage - Ergänzungsbilanzmandant (anwendungsspezifischer Fall):
    Welche Konten steuern in der speziellen ZOT 89030000151 für Ergänzungsbilanzen den richtigen
    Aktiv-Ausweis eines Minderkapitals für den Fall, dass eine solche Ergänzungsbilanz auch einmal
    via Papier kommuniziert werden muss ? (Für die E-Bilanzübermittlung ist es ja so gesehen sicher egal, ob nagatives, also Ergänzungs-Minderkapital im Ausdruck "passivisch" gezeigt wird.)

    2. Frage - Merkposten / Ausgleichsposten für bestimmte Fälle
    (Merkposten Ausgleichsverpflichtung neg. Kap.-kto - BFH vom 21.04.1994 BStBl II 1994, 745 und weitere Urteile)
    Eine ähnliche Frage betrifft die manchmal notwendigen aktiven und passiven Merk- bzw. Ausgleichsposten zu bestimmten gesellschafterbezogenen Positionen in der Gesamthandsbilanz. Gibt es weitere Konten außer den ##9882 und 9297 ? Diese werden (weil Statistik-Konten für die Kapitalkontenentwicklung?) in
    der Standard-ZOT 89XXXX zu keinem Posten, auch nicht zu "Ausgleichsposten" abgefragt, erscheinen standardmäßig also als sonstige Aktiva, sonstige Passiva.

    3. Wer hat bisher nähere Erfahrung mit Buchungen zur Ergänzungsbilanz und der ZOT 89XXXX?
    Im Leitfaden zu Sonder- und Ergänzungsbilanzen gibt's zum Thema Ergänzungsbilanz nichts, da wird nur die Sonderbilanz abgehandelt.

    4. Frage - Kapitalkontenentwicklung im Erläuterungsbericht von BiBer
    Wir haben aufgrund des bisherigen Verbuchens von gesellschafterbezogenen Vorfällen mit Kapitalkontoberührung nach der alten Kontologik im Kontennachweis zur Bilanz und damit im Erläuterungsteil des handelsrechtlichen Jahresabschlussberichts die entsprechenden Kontenaufstellungen
    über die verfügbaren Variablen der Kontosalden verarbeiten können.
    Welche geänderten Möglichkeiten wird / Einschränkungen gibt es für den Erläuterungsteil in Bilanzbericht dazu, wenn zur neuen gesellschafterbezogenen KKE-Verbuchung gewechselt wird?

    5. Frage - Wie gelangen die zum steuerlichen Kapitalkonto gehörenden berichtigenden Werte des gesellschafterbezogenen Ergänzungskapitals in eine gemeinsame steuerliche Kapitalkontenentwicklung wenn für den Ergänzungsbereich ein anwendungsspezifischer Mandant bebucht wird? Muss da noch ein
    Konsolidierungsmandant hinzu?

    besten Dank und beste Grüße

    Wolf von Tümpling
    Potsdam

  • Barbara Raile
    27.10.2015 11:23 Uhr

    Hallo Herr von Tümpling.

    Antwort zu Frage 1: Die Zuordnungstabelle S8903 stellt die Ergänzungsbilanz im Sinne der E-Bilanz-Taxonomie dar. Es gibt keine eigenständige Ergänzungsbilanz-Taxonomie, die die Bilanzspiegelung bei einem Minderkapital berücksichtigt. Deshalb ist für Ergänzungsbilanzen die Kerntaxonomie anzuwenden, die ein Minderkapital über negative Werte auf der originären Bilanzseite abbildet. Hierzu erfolgt die Buchung des (passiv ausgewiesenen) Eigenkapitalkontos im Soll.

    Die Darstellung eines Minderkapitals auf der Aktiv-Seite ist derzeit nur über eine individuelle Zuordnungstabelle möglich.

    Antwort zu Frage 2: Für Ausgleichsposten in der Ergänzungsbilanz i. S. d. genannten Urteils gibt es kein eigenes Konto. Allerdings stehen Ihnen im Rahmen des Referenzsystem hierfür eigene Kontenzwecke "Restbetrag nach Aufstockung (aktiver Ausgleichsposten)" bzw. "Restbetrag nach Abstockung (passiver Ausgleichsposten)" zur Verfügung. Über den Menüpunkt "Stammdaten | Sachkonten | Kontenzweck können Sie einem beliebigen Konto den gewünschten Kontenzweck zuordnen. Dann erfolgt der Ausweis in der Zuordnungstabelle für Ergänzungsbilanzen S89xx unter dem allgemeinen steuerlichen Ausgleichsposten. Diesen Posten gibt es ausschließlich in der S89xx, stehen also für einen Ausweis in der Gesamthandsbilanz nicht zur Verfügung.

    Mehr zum Referenzsystem finden Sie in der Hilfe unter Hilfe | Inhalt, Index und Suchen | Registerkarte Index unter dem Stichworr "Referenzsystem.

    Antwort zu Frage 3: Im Leitfaden zur Sonder- und Ergänzungsbilanzen werden die derzeitigen Programmfunktionen auch im Rahmen der Ergänzungsbilanz beschrieben, u.a. die Zuordnungstabelle S89xx, das Anlegen eines Ergänzungsbilanzbestandes und Verknüpfen mit der Gesamthandsbilanz.

    Rechtliche Informationen und Hintergründe zu Sonder- und Ergänzungsbilanzen finden Sie im Kompaktwissen für Berater Sonder- und Ergänzungsbilanzen vor dem Hintergrund der E-Bilanz .

    In der Antwort zur Frage 4 stelle ich Ihnen die Antwort meiner Kollegen aus Abschlussprüfung/Bilanzbericht zur Verfügung: Der Erläuterungsbericht in Bilanzbericht wird sowohl mit der alten Logik, wie auch mit der neuen KKE-Buchungslogik, weiterhin mit den Strukturelementen Posten, Kontenaufstellung und Einzelkonto auf Basis der Buchungen und Werte aus Kanzlei-Rechnungswesen dargestellt. Geänderte Möglichkeiten oder Einschränkungen gibt es zunächst nicht. Allerdings ist uns nicht bekannt, wie der Erläuterungsbericht in Ihrer Kanzlei aufgebaut ist. Bitte nehmen Sie gerne für eine genaue Prüfung und Beratung Ihres Sachverhaltes Kontakt mit der Fachabteilung Bilanzbericht unter 0911 319 4735 oder per E-Mail unter bilanzbericht@service.datev.de auf.

    Antwort zu Frage 5: Im Rahmen der E-Bilanz muss eine Kapitalkontenentwicklung in strukturierter Form übermittelt werden. Hier erwartet die Finanzverwaltung die Werte der Gesamthand. Die Werte der Ergänzungsbilanzen werden hier nicht erwartet. Das steuerliche Kapitalkonto wird im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung ermittelt. Hier fließen auch die Werte der Ergänzungsbilanzen mit ein.

    Nutzen Sie die neue Buchungsmöglichkeit Zuordnung zu Gesellschafter und haben Sie Ihre gebuchten Ergänzungsbilanzen mit der Gesamthand verknüpft (funktioniert auch bei einem anwendungsspezifischen Mandanten), können Sie ab dem Buchungsjahr 2015 die neue Schnittstelle zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nutzen und damit fließen die Werte aus der Gesamthand und den Sonder- und Ergänzungsbilanzen automatisch in das Steuerprogramm (mit DATEV Programm DVD 9.1 Januar 2016).

    Eine steuerliche Kapitalkontenentwicklung, die auch die Werte der Ergänzungsbilanzen enthält, ist uns nicht bekannt. Über eine Bilanzkonsolidierung können Sie diese jedoch erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara Raile
    Produktmanagement und Service
    Kanzlei-Rechnungswesen/Jahresabschluss
    DATEV eG

  • Wolf von Tümpling
    28.10.2015 10:20 Uhr

    Hallo Frau Raile,

    vielen Dank für Ihr Feedback. Das hilft mir vorerst. Zwischenzeitlich
    fand ich auch den Hinweis zu Einschränkungen in Bilanzbericht, welche wohl noch bis zum
    Erscheinen der Jahreswechsel- Version 10.42 (bzw. 3) (zu Beginn 2016) existieren werden - Stichwort Jahresübernahme in Bilanzbericht.

    freundliche Grüße nach Nürnberg

    Wolf von Tümpling
    Potsdam