Hallo M. Fehlau, hallo Newsgroup,
vielen Dank für Ihren Hinweis zu der EÜR-Version des SKR03 und dem Konto 2720.
In der Regel werden bei uns die Entnahmen aus dem Sachanlagevermögen auf den Konten 8905 ff. gebucht, da z. B. die Konten 8800-8839 nicht für Entnahmen geeignet sind. Die Konten 8905 ff. werden in der Überschussrechnung der Datev unter Privatentnahmen zusammengefasst. Ein von der Datev eG vorgegebenes Entnahmekonto, welches in der Anlage EÜR "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen" ausgewiesen wird, habe ich nicht finden können.
Die Buchung über das Konto 2720 wird auch nicht als Entnahme in der Datev-Überschussrechnung ausgewiesen, sondern als Erlös aus Anlagenverkäufen. Diese wäre natürlich eine Möglichkeit zu richtigen Ansteuerung der Anlage EÜR. Wenn aber die Überschussrechnung eingereicht wird, ist nicht erkenntlich, dass eine Entnahme des Unternehmers vorliegt, da diese Konto als Erlöskonto behandelt wird. Ich hab den Kontenrahmen nochmals geprüft. Meines Erachtens gibt es kein Entnahmekonto was in Zeile 18 der Anlage EÜR ausgewiesen wird.
Anregung an die Datev
: Ab 2016 ggf. entsprechende Konten im Bereich 8860-8899 einrichten.
Mit freundlichen Grüßen
M. Vogt