Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Entnahme Sachanlagevermögen vs. Programmverbindung EÜR

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Matthias Vogt
    26.10.2015 18:34 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    ein Konto im SKR 03 das Entnahmen des Sachanlagevermögens korrekt in der Überschussrechnung nach § 4/3 EStG ausweist und in der Programmverbindung EÜR zur Einkommensteuer die Zeile 18 des Vordrucks EÜR "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen" anspricht, habe ich nicht finden können - oder übersehe ich etwa das zutreffende Konto?

    Da die Finanzverwaltung in der Regel die Zeilen 18 und 35 (EÜR 2014) abgleicht, wäre ein entsprechendes Konto sehr wünschenswert, damit die Programmverbindung auch so funktioniert wie der Vordruck EÜR es vorsieht. Das manuelle Ändern der Entnahmen von Zeile 20 auf Zeile 18 kann schnell übersehen werden und führt zu unnötigen Rückfragen der Finanzverwaltung.

    Die Änderung des Kontenzwecks ist auch nicht zielführend, da in diesem Fall die Entnahmen als Erlöse als Anlagevermögen ausgewiesen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Vogt, Steuerberater

  • M. Fehlau
    27.10.2015 15:35 Uhr

    Hallo Herr Vogt,

    den SKR 03 gibt's als EÜR-Version. Dort sehen Sie auch die Einsteuerungen in die Anlage EÜR. Was halten Sie von Konto #2720 "Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens"?

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Fehlau

  • Matthias Vogt
    27.10.2015 16:23 Uhr

    Hallo M. Fehlau, hallo Newsgroup,

    vielen Dank für Ihren Hinweis zu der EÜR-Version des SKR03 und dem Konto 2720.

    In der Regel werden bei uns die Entnahmen aus dem Sachanlagevermögen auf den Konten 8905 ff. gebucht, da z. B. die Konten 8800-8839 nicht für Entnahmen geeignet sind. Die Konten 8905 ff. werden in der Überschussrechnung der Datev unter Privatentnahmen zusammengefasst. Ein von der Datev eG vorgegebenes Entnahmekonto, welches in der Anlage EÜR "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen" ausgewiesen wird, habe ich nicht finden können.

    Die Buchung über das Konto 2720 wird auch nicht als Entnahme in der Datev-Überschussrechnung ausgewiesen, sondern als Erlös aus Anlagenverkäufen. Diese wäre natürlich eine Möglichkeit zu richtigen Ansteuerung der Anlage EÜR. Wenn aber die Überschussrechnung eingereicht wird, ist nicht erkenntlich, dass eine Entnahme des Unternehmers vorliegt, da diese Konto als Erlöskonto behandelt wird. Ich hab den Kontenrahmen nochmals geprüft. Meines Erachtens gibt es kein Entnahmekonto was in Zeile 18 der Anlage EÜR ausgewiesen wird.

    Anregung an die Datev : Ab 2016 ggf. entsprechende Konten im Bereich 8860-8899 einrichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Vogt

  • Barbara Raile
    28.10.2015 18:29 Uhr

    Sehr geehrter Herr Vogt,

    vielen Dank für Ihre Anregung. Ich habe Ihren Wunsch weitergegeben.

    Derzeit kann Ihre Anregung nur über die Einrichtung einer individuellen Lösung umgesetzt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Barbara Raile
    Produktmanagement und Service
    Kanzlei-Rechnungswesen/Jahresabschluss
    DATEV eG