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Fehler LN03713 in L&G V10.02 beim Ummelden eines weiter beschäftigten Rentners

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Sylvia Steglich
    27.10.2015 09:35 Uhr

    Hallo Newsgroup, hallo DATEV,

    ein Arbeitnehmer, erhält zum 1.10.15 Rente. Er soll mit Schlüssel BGS 3321 PGR 119 laut DATEV-Dokument 5303164 umgemeldet werden. Bei der Probeabrechnung erhielt ich die Fehlermeldung LN03713 "im Monat 10 wurde der Arbeitnehmer mit BGS-BA halber Beitrag abgerechnet und im Monat zuvor mit BGS-BA voller Beitrag. Das ist nicht zulässig."

    Habe ich hier noch irgendwo eine Eingabe vergessen?

    Für hilfreiche Tipps bin ich dankbar.

    Steglich

  • Michaela Riedel
    27.10.2015 18:18 Uhr

    Hallo Frau Steglich,

    bei Schlüsselung auf einen Altersrentner mit Beitragsgruppenschlüssel 3321 ist das Geburtsjahr ausschlaggebend:

    In der Arbeitslosenversicherung tritt Beitragsfreiheit für den Arbeitnehmer mit Ablauf des Monats ein, in dem der Arbeitnehmer das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente vollendet.

    - für vor dem 1.1.1947 Geborene ist dies die Vollendung des 65. Lebensjahres

    - für das Geburtsjahr 1947 beträgt die Regelaltersgrenze 65 Jahre + 1 Monat

    - für das Geburtsjahr 1948 beträgt die Regelaltersgrenze 65 Jahre + 2 Monat

    - usw. bis zum Geburtsjahr 1958


    Erst ab dem entsprechenden Monat kann der Beitragsgruppenschlüssel in der Arbeitslosenversicherung auf "2" abgeändert werden.


    Viele Grüße

    Michaela Riedel
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Sylvia Steglich
    28.10.2015 09:53 Uhr

    Hallo Frau Riedel,

    das war aber in der Vorgängerversion anders. Als ein anderer Arbeitnehmer Rente erhielt, das geht ja bereits ab vollendetem 63. Lj, habe ich die Umschlüsselung auf PGR 119 und BGRS 3321 ohne Probleme vornehmen können. Der Beitrag wurde dem Arbeitnehmer trotzdem ordnungsgemäß abgezogen.

    Daher war ich erstaunt, dass in Version 10.02 die PGR ignoriert und die Abrechnung mit Fehlermeldung abgebrochen wird. Dies empfinde ich als Rückschritt.

    Mit freundlichem Gruß

    Steglich

  • Michaela Riedel
    28.10.2015 16:52 Uhr

    Hallo Frau Steglich,

    bei Geburt in der Zeit vom 1.1.1947 bis zum 31.12.1963, wird die Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2012 stufenweise angehoben.

    Eine Änderung mit der Version 10.02 hat sich nicht ergeben.

    Vermutlich haben die Konstellationen zuvor noch nie eine Abrechnung verhindert, da die Anhebung der Regelaltersgrenze (unbewusst) eingehalten wurde.

    Sie können sich gerne mit Ihren Sachverhalt an unsere Hotline (+49 911 319 5600, Servicekontakt pro) wenden, um diesen genau zu prüfen.


    Freundliche Grüße

    Michaela Riedel
    Personalwirtschaft
    DATEV eG