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(Muster-) Verfahrensdokumentation zur Belegablage, Zweifel und Fragen (laaang)

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Wolfgang Funck
    30.10.2015 12:39 Uhr

    Moin, moin,

    beim Durchsehen (nicht Durcharbeiten) der Muster-VD zur Belegablage haben sich mir mal wieder kräftige Bedenken aufgedrängt. Liege ich hierbei (völlig) falsch oder sind folgende Thesen nachvollziehbar:

    1. Laut GoBD ist der Unternehmer für die Einhaltung der Regeln vollständig verantwortlich.
    2. Bedient sich 1 weiterer Dienstleister, so haben die Dienstleister die Einhaltung zu gewährleisten und dem U zu bescheinigen.
    3. Alle Handbücher, Anleitungen usw. für die eingesetzten Programme sind während der Aufbewahrungsfristen vorzuhalten und ggf. Prüfern vorzulegen.
    4. Bei Änderungen der Organisation (egal welcher?) sind die aufzustellenden Verfahrens-Dokus entsprechend anzupassen, alle VDs sind analog zu 3 aufzubewahren.
    5. Die Muster-VD Belegablage kommt von StB-Seite mit Unterstützung von Verband, Datev etc. und betrifft nur einen Teil der insgesamt nach GoBD geforderten VD.
    6. Als StB bin ich gem. 2. verpflichtet auf Wunsch meines Mandanten die GoBD einzuhalten (Umfang und damit Kosten abhängig vom Auftrag oder muß ich versuchen vollumfänglich einzuhalten (Standesrecht etc.)?)
    7. Die Anbieter von EDV für Steuerberater (im Folgenden beispielhaft auf DATEV reduziert) sind als Dienstleister analog 6. auch dem StB gegenüber verpflichtet, müßten also auch eine VD für deren Teil des Gesamtpaketes vorlegen.
    8. Die Anleitungen für die DATEV (hier nur beispielsweise genannt!) Programme sind vollumfänglich vom StB aufzubewahren incl. aller Hilfen, Erläuterungen usw. nicht nur für Rewe sondern für (fast?) alle Programme (z. B. Anlag, StEs, Leistung, Rechnungsschreibung ).
    9. Die in 8. angesprochenen Dinge müssen immer aktualisiert aber auch in jeder Version vom StB aufbewahrt werden incl. Vermerken, welche Tätigkeit unter welchem Programmstand ausgeführt wurde. Dies wird DATEV sicher automatisch mit protokollieren, die schaffen das! Sind bei jedem Softwareupdate (z. B. auch Micro-Soft, Adobe) Anpassungen erforderlich?
    10. Mir ist nur noch nicht klar, wo ich die Komplettanleitungen finde und wie ich diese für die nächsten 10-12 Jahre aufbewahren soll. Es gibt ja keine gedruckten Handbücher mehr, alles irgendwie in Hilfefenstern und zum großen Teil (nur) Online zur Verfügung. Wer hat dies Problem im Griff?
    11. Wie sieht es mit der Durchgriffsinfo aus? Habe ich ein Recht darauf, von der DATEV Auskünfte über deren Überprüfungen zu erhalten (z. B. IKS, externe Prüfer, Datenschützer, BP-Berichte)? Muß ich diese Daten dann an meine Mandanten weiterreichen? Nur auf Verlangen des Mandanten oder allein schon aus Standesrecht im vorauseilenden Gehorsam?
    12. Muß ich bei Änderungen nach 9. für meine VD aktualisieren, meine Mandanten informieren und zu entsprechenden Anpassungen auffordern oder gar die Anpassungen (aus Standesrecht, weil der StB ja letztlich doch alles zu verantworten hat) kontrollieren? Nach welchem § der StBVV muß ich abrechnen oder ist dies alles kostenfreie Serviceleistung?
    13. Liege ich mit meiner Erinnerung richtig: Ein Gesetz, daß auf Unmögliches gerichtet ist, ist aus sicher heraus nichtig, was für Gesetze gilt muß erst recht für Forderungen der ausführenden Gewalt gelten?
    14. Sind Verfahrensdokumentationen wirklich immer sinnvoll? Kann dann nicht mehr Ähnliches passieren wie in den letzten Jahren bei VW oder beim DFB? Kann der Fiskus dann ggf. diejenigen, die die Dokus nicht einhalten, zusätzlich direkt haftbar machen (ggf. auch strafrechtlich)? Führen derartige Verstöße evtl. sogar zum Abzugsverbot evtl. anfallender Nachbesserungskosten (z. B. keine Betriebsausgaben für Rückrufe, RA-Gebühren etc. bei VW)?
    15. Sind die Nr. 8 ff. überhaupt einhaltbar? Liegt hier nicht die Forderung auf Unmögliches vor und sind damit die GoBD nichtig?
    16. Wenn meine Vermutungen, die ich vorsichtigerweise letztlich vielfach als Fragen formuliert habe, annähernd richtig sind: Warum werden diese Probleme nicht diskutiert? Warum stellen StBV mit DATEV etc. Muster-Dokus vor, die gar nicht eingehalten werden können?
    17. Wenn ich falsch liegen sollte: Warum werden derartige Forderungen in Muster-Dokus aufgeführt? Z. B. 0.2; 0.3; 2.6; 3.1; 5 oder 6 der Musterverfahrens-Doku Belegablage veröffentlich v. StBV 22.10.15.
    18. Oder ist doch wieder nach dem Motto zu verfahren: Es wird nicht alles so heiß gegessen ? Nur wer schützt den normalen StB? Besteht nicht aufgrund der Veröffentlichungen vom StBV und der DATEV eine Art Verpflichtung, diese Muster an die Mandanten weiterzuleiten? Was ist wenn der Mandant völlig verständlich sagt: StB, laß mich mit dem Mist in Ruhe, ich mach so weiter wie bisher! Muß dann der StB einschreiten, für seinen Part die GoBD einhalten (bzw. einzuhalten versuchen)? Kommt irgendwann ein Gericht und sagt: StB, das hättest Du aber wissen müssen! oder Finanzverwaltung, was ihr fordert ist übers. Ziel hinausgeschossen! ?
    19. Wer braucht schon Gespenster usw. zu Halloween, wenn wir doch schon die GoBD haben?
    20. Wann soll ich eigentlich noch meine normale StB-Tätigkeit machen?
    Das mußte ich mir jetzt mal von der Leber schreiben und bin gespannt auf die Reaktionen.

    Trotz alledem schöne Grüße

    Wolfgang Funck

  • Claudia Thaller-Birkigt
    30.10.2015 14:41 Uhr

    Hallo Herr Funck,

    dem ist nichts hinzuzufügen. Ich stelle mir ernsthaft die Frage wie ich das meinen normalen Mandanten erst schon mal überhaupt erklären soll.
    Da gibt es dann die lieben Stammtischrunden, in denen es heißt unser Steuerberater hat gesagt kein Thema, ohne geht es auch, steht doch im BMF Schreiben drin. Ja schon klar, da hat er recht, aber wer soll das eins zu eins so umsetzen und dann ist das fehlende Verfahrensverzeichnis das Zünglein an der Waage. Wir haben aber die Probleme das mit unseren Mandanten umzusetzen. Auch wenn das gute Stück für mich noch ein Buch mit sieben Siegeln ist - ein Dankeschön an die DATEV, dass wir überhaupt etwas haben, um eine Vorstellung entwickeln zu können, was mit einer VD gemeint ist (bei der Suche bekam ich graue Haare).

    Die GoBD fordern für mich Dinge, die nicht machbar sind -Beispiel gefällig: die Bank übermittelt keinerlei Positionsnummern mehr - heißt das wir dürfen das manuell dahinterschreiben (hoch lebe die Digitalisierung).
    Die Dokumentation der Schnittstellen fängt wo an und hört wo auf - was mache ich, wenn der Softwarelieferant sagt, das mache ich so nicht. Dem Mandanten sagen - such dir einen Neuen?! Reicht es ihn auf das Risiko hinzuweisen?

    Wenn die Finanzverwaltung das so umsetzt, dann haben wir in 6-8 Jahren nur noch Mandanten, die keinerlei Bargeschäft mehr tätigen oder gar keine mehr. Mich packt bei dem Ding die Verzweiflung - ich mache das für uns auch in der Kanzlei. Wir sind der Pionier, damit ich weiß, wovon wir reden. Meine Federn wachsen, denn wir sind in der Zeit in der wir Langeweile haben. Aber mal sehen, wie das dann in der Praxis so geht.

    Mit freundlichen Grüßen aus Dresden

    Claudia Thaller-Birkigt

  • ein verärgeter Genosse
    03.11.2015 00:17 Uhr

    Sehr geehrte Frau Thaller-Birkigt,

    ich meine es ist an der Zeit aufzustehen und nein zu sagen.

    Was ist das für ein Staat, der seine Grenzen nicht mehr schützen will, aber wo ein Beamter des Finanzministeriums dem "Kaufmann" vorschreibt, wie er seine Rechnungen abzulegen hat und dass er dies auch noch in einer Verfahrensdokumentation festhalten muss.

    "GoB" werden als Gewohnheitsrecht, als Handelsbrauch und Verkehrsanschauung angesehen (Beckscher Bilanzkommentar zu § 243 HBG). Wird dieser Unfug in der Praxis nicht angewandt, wird er auch nicht zum Gewohnheitsrecht.

    Anstatt gegen eine weitere sinnlose Bürokratisierung vorzugehen, haben Kammervertreter, Verbandsfunktionäre und die DATEV eG nichts Besseres zu tun, als in vorauseilenden Gehorsam auch noch der Finanzbehörde zuzuarbeiten.

    Ob Verfahrensdokumentation oder Festschreibung, die von der Finanzverwaltung am 14.11.2014 veröffentlichten GoBD gehören von der Wirtschaft und unserem Berufstand flächendeckend boykottiert und grundsätzlich vor Gericht ausgestritten.

    So kann es jedenfalls nicht mehr weitergehen!

    MfG

  • ein weiterer verärgerter Genosse
    03.11.2015 09:12 Uhr

    Hallo Zusammen,

    bei uns sind es die GoBD, allgemein ist es auch z.B. die Meldepflicht die seit 01.11.2015 verschärft in Kraft getreten ist.

    Ich habe immer mehr das Gefühl, dass der Bürger - bei den GoBD der StB - zum Handlanger des Staates wird, der alles dafür tun muss, damit der Staat sich Personal einsparen kann und wenn der Bürger nicht so funktioniert wie er will, dann treiben wir ihn in den Bankrott. Hauptsache die Pensionen sind sicher.

    zuerst war es die SV-Nr. die dann wohl jeder Bürger spätestens hatte (Beamten wieder mal die Ausnahme), wenn er ins Berufsleben eintrat. Die war wohl nicht gut genug, dann kam die persönliche ID-Nr. die sich immer mehr breit macht und wohl irgendwann die SV-Nr schluckt. Fehlt nur noch dass wir sie im Kreissaal schon eingebrennt bekommen, damit wir wirklich einmalig sind, wobei ja wohl jeder Mensch einmalig ist, aber halt hin und wieder doppelgänger hat, die einem zum verwechseln ähnlich sehen.

    Ich denk da nur an die anderen Mitgliedsstaaten der Europäschien Union, bei denen keine Meldepflicht besteht, bei denen koruption in den Behören herrscht und wenn es dem Land schlecht geht, dann geht es solange gut, bis der Staat an seiner Bürokratie oder Korpution zugrunde gegangen ist. Aber dann helfen ja die anderen wieder solange mit Geld nach bis die auch mal nicht mehr können.

    Wie war es mit Ägypten, meines wissen eine blühendes Land und wie hört man immer: Es ist an der Bürokratie kaputt gegangen.

    Ich hoffe nicht, dass unsere Beamten in Berlin nicht mit aller Gewalt versuchen das wohl sonst so Gute Deutschland, mit so einem Schwachsinn wie den GoBD kaputt zu machen.

    Die sollen lieber mal an ihren Programmen eine einheitliche Linie zusammen bringen, so dass man nicht jeden Flüchtling 2 und 3 mal erfassen muss, Der auf seine Anhörung eine halbe Ewigkeit warten und dann nochmal - außer ist ist ganz bereitwillig - wieder in sein sicheres Land heimschicken.

    Denke damit wäre uns wohl besser geholfen wie uns zu knebbeln und uns mit Bürokratie kaputt zu machen.

    allen eine schöne Zeit hier.

  • Claudia Thaller-Birkigt
    03.11.2015 11:28 Uhr

    Liebe verärgerte Genossen,
    liebes Team,

    wir sitzen hier in Sachsen und die Finanzverwaltung gehört neben NRW zu den Bundesländern in denen die Abteilung Attacke den Ton angibt. Wir haben für uns entschieden nicht die ersten zu sein, die für die Mandanten vor Gericht streiten wollen/dürfen. Zumal auch das sächsische FG nicht unbedingt zimperlich ist.

    Vorauseilender Gehorsam nun ja, es hat nur seit 1995 kein Hahn danach gekräht - die Steuerpflichtigen hätten das schon immer vorlegen müssen oder haben sollen - hatten sie aber nicht und auch wir haben das vernachlässigt. In Papierzeiten war das auch nicht so das Thema. Nochmal ich bin früh überhaupt ein Hilfsmittel zu haben, ob das jetzt optimal ist oder nicht, das muss ich mir noch erarbeiten - beim Lesen war mir bewusst, dass meine kaufmännisch oftmals unsicheren Mandanten damit nicht klarkommen werden; es scheitert schon am Verstehen des Textes. Nochmal wir Steuerberater müssen uns alle damit beschäftigen und zumindest wissen worüber wir reden, denn sonst gehen die Mandanten zu den Beratern, die sagen - ist doch alles ganz easy lieber neuer Mandant - du scannst, vielleicht noch ersetzend, das war es dann. Alles andere brauchst du doch gar nicht - siehe meinen ersten Beitrag.

    Der Eindruck, dass die Betriebe mit immer mehr Papierkram/Dokumentation beschäftigt sind, täuscht nicht - schafft doch Arbeitsplätze (Ironie). Bis zu einem gewissen Punkt und dann wollen die nicht mehr - wir hören das mittlerweile ganz oft und dann wird auch einfach der Schlüssel weggeworfen und die Unternehmer gehen in eine Anstellung. Das bedroht, wenn es so weitergeht, auch uns in der Existenz, denn die ganz großen Betriebe, egal in welchem Bereich, die brauchen uns nicht, die nehmen die BigFour. Aber auch die werden so Mitwettbewerber los, oder?!

    Die Digitalisierung sollte uns das Leben leichter machen, aber bevor man das erreicht, ist man nur am dokumentieren und muss das auch noch jährlich belegen. Auch die Mandanten sind keine Weihnachtsgänse, die man ständig rupfen kann, zumal der Lebendrupf nicht gestattet ist (Colbert sagte schon, wie bekommt man möglichst viele Federn mit möglichst wenig Gezische (sinngemäß)). Es liegt auch nicht in unserem Interesse das zu tun, denn wir können nicht von allen Mandanten die jeweilige Organisation nachvollziehen, verstehen und dann gemeinsam mit ihm dokumentieren. Ich mache das seit 23 Jahren im Bereich Kassen und das treibt mir schon die Schweißperlen auf die Stirn. Da fehlen uns Fähigkeiten und Kapazitäten, denn dort brauche ich buchhaltende Nerds.

    Bei allen anderen Dingen kann man nur sagen, der Politik- und Verwaltungsbetrieb in Berlin ist vom Leben der normalen Bevölkerung mittlerweile sehr weit weg und an dieser Einstellung ist schon ein System gescheitert. Boykott gerne - aber wie und wo. Wer den Mund aufmacht, den versucht man mundtot zu machen, nach dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht.

    Mit revoluzzerischen Grüßen aus dem kleinen gallischen Dorf Dresden

    Claudia Thaller-Birkigt

    P.S.: Wer was erreichen will, der muss mit offenem Visier kämpfen