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E-Zahlungstransfer - Fenster durch popup fixiert

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    Einträge 1-7 / 7

    Seite 1 von 1

  • Ralph Maier
    04.11.2015 10:22 Uhr

    Hallo DATEV,

    öffne ich EZt erscheint zunächst die Programmoberfläche und gleichwohl "darübergelegt" die Eingabemaske für die API-Daten von PayPal, was an sich ja in Ordnung wäre.

    Dieses "Pop-up" kann ich zwar dann verschieben, auch auf einen anderen Desktop, jedoch nicht die Programmoberfläche, da die Eingabemaske zunächst die Eingabedaten zwingend haben möchte.

    Schließe ich die aufgepoppte Eingabemaske ohne Eingaben, schließt auch das Programm (Henn-Ei). Ich kann es also nicht öffnen um es kurz zu verschieben, um dann die Eingabemaske zu öffnen und meine Daten bequem ohne Fensterwechsel aus dem DAP zu "kopieren" und in EZt "einzufügen".

    Dies geschieht auf meinem Desktop direkt über den Stammdaten meines DAP, sodass ich die Eingabedaten im c/p immer Fensterwechsel übertragen kann. Diesen möchte ich jedoch vermeiden und das Fenster auf den anderen Desktop verschieben.

    Dies gelingt dann, wenn die Daten eingegeben sind, was definitiv zu spät ist. Jetzt wäre es an der Stelle auch nicht nervend, wenn sich auch E-Zahlungstransfer die Position des letzten Öffnens merken würde, was es leider, wie auch andere Programme oder deren Bestandteile, nicht der Fall ist.

    Das ist ein grauenhaftes Arbeiten und an der Stelle möchte ich eben nochmals anfragen, ob E-Zahlungstransfer endlich mandantenfähig wird; man hört gar nichts mehr.

    Das Programm kostet definitiv 10,00 /Monat !

    Um es für uns nutzbar zu machen, muss mein Mandant zunächst das Programm bestellen und monatlich mit 5,00 vergüten, da er dies niemals nutzt, weil es rein für die Buchführung verwendet wird, die wir im Hause erstellen. Weil wir dies tun, müssen wir das Programm als Stb auch noch mit 5,00 bezahlen.

    Diese 10,00 sind ja noch erträglich, aber es sollte m.E. mit dem Programm so langsam wieder ein paar Schritte weitergehen.

    Also DATEV, wo bleibt 2.0 oder wenigstens 1.2? Danke für eine Info.

    Ich wäre erfreut, wenn nicht wieder Kommentare aus den NG kämen, dass es Wichtigeres gäbe. Ich weiß das selbst! Es gibt immer Wichtigeres, aber auch kleine Dinge mit großer Wirkung. Danke.

    Gruß R.Maier

  • theo b.
    05.11.2015 14:23 Uhr

    In dem Fall verzichte ich natürlich scnr

  • Katrin Thoss
    05.11.2015 16:39 Uhr

    Hallo Herr Maier,

    da wir uns schon mehrfach über die Anforderung der "Mehrmandantenfähigkeit" unterhalten haben, verzichte ich an dieser Stelle auf weitere Erläuterungen.

    Sie haben vollkommen Recht, dass dies seit geraumer Zeit gefordert wird. Dennoch kann ich Ihnen hierzu keinen Realisierungszeitpunkt nennen.

    Ihre weiteren Anregungen der Benutzerfreundlichkeit nehme ich an dieser Stelle selbstverständlich auch mit auf.


    Aber was genau meinen Sie mit Ihrer Aussage:
    Um es für uns nutzbar zu machen, muss mein Mandant zunächst das Programm bestellen und monatlich mit 5,00 vergüten, da er dies niemals nutzt, weil es rein für die Buchführung verwendet wird, die wir im Hause erstellen. Weil wir dies tun, müssen wir das Programm als Stb auch noch mit 5,00 bezahlen.


    Wird der E-Zahlungstransfer in der Kanzlei - mit einer Kanzleikarte - eingesetzt, um die PayPal-Transaktionen abzurufen, so wird kein Vertrag beim Mandanten benötigt.

    Entscheidend ist immer, die genutzte SmartCard.
    Nutzt es der Mandant, wird auch hier der Vertrag benötigt; nutzt es die Kanzlei wird hier der Vertrag benötigt.

    Berechnet wird letztendlich aber nicht der Vertrag E-Zahlungstransfer, sondern der Bestand, in den die Transaktionen übergeben werden.
    Somit erfolgt nur eine Berechnung und nicht sowohl beim Mandant als auch bei der Kanzlei.

    Sollten Sie hierzu nochmal persönlich mit mir sprechen wollen, so melden Sie sich bitte über die Hotline
    0911 319-36880 oder schicken Sie einen Servicekontakt und ich rufe Sie zurück.

    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Thoß

  • theo b.
    05.11.2015 17:17 Uhr

    Hallo Frau Thoss,

    ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass beim Mitbewerb die Programmierung der Schnittstelle zu Paypal in den Gebühren zu den Rechnungswesenprogrammen enthalten ist u. für alles weitere keine Gebühren mehr Anfallen, da Paypal die Daten unentgeltlich zur Verfügung stellt (vgl. Datev Zahlungsverkehr über HBCI).

    Der Datev-Preis ist horrend.

  • Ralph Maier
    06.11.2015 10:57 Uhr
    Zitat von theo b.

    Der Datev-Preis ist horrend.

    Das sehe ich absolut nicht so und es geht mir auch nicht darum, was der Mitbewerber macht.

    Wenn mir die Brötchen bei Bäcker A nicht schmecken, gehe ich zu Bäcker B, aber gehe Bäcker A nicht ständig auf die Nerven, dass er seine Brötchen anders backen soll, damit Sie mir persönlich schmecken; offensichtlich schmeckt dem wesentlichen Teil der Stammkundschaft das Angebot von Bäcker A größtenteils, wenn manche Waren auch noch nicht ganz fertiggebacken sind.

    Konstruktive Kritik zur Bekömmlichkeit der Ware muss der Bäcker natürlich berücksichtigen und ggf. nachbessern, denn wenn er trotz Kritik die Brötchen weiterhin zu früh aus dem Ofen holt, womit diese nur halbgebacken sind oder Brötchen anbietet, die einfach nicht schmecken, werden sich u.U. die Kunden die Brötchen langfristig woanders holen.

    Es spricht ja auch nichts dagegen Brot und Kuchen bei Bäcker A zu kaufen und die Brötchen bei Bäcker B; oft taugen nämlich bei Letzterem wiederum Brot und Kuchen weniger.

    Da man ungern auf Dauer zwei Bäcker zum Einkauf aufsucht, das es einfach unwirtschaftlich und aufwändig ist, werden wohl die Kunden früh oder später auch Brot und Kuchen bei Bäcker B holen, wenn die Priorität auf Brötchen liegt, ob diese nun nicht ganz so gut sind oder nicht; man gewöhnt sich an so Vieles.

    Ich schweife ab. Dies nur am Rande.

    Mir ging es nur um die Doppelbelastung, zahle jedoch die 5 /Monat für das Programm sehr gerne, weil es uns das Mehrfache einspart.

    Ich setze mich heute noch mit Ihnen in Verbindung, Frau Thoss. Danke.

    Gruß R.Maier

  • theo b.
    06.11.2015 13:43 Uhr
    Zitat von Ralph Maier

    Wenn mir die Brötchen bei Bäcker A nicht schmecken, gehe ich zu Bäcker B, aber gehe Bäcker A nicht ständig auf die Nerven, dass er seine Brötchen anders backen soll, damit Sie mir persönlich schmecken; offensichtlich schmeckt dem wesentlichen Teil der Stammkundschaft das Angebot von Bäcker A größtenteils, wenn manche Waren auch noch nicht ganz fertiggebacken sind.

    Schön. Ich handhabe das anders. Die Diskussion sollten wir hier aber auch nicht unbedingt vertiefen, da wir sie schon zum gleichen Thema ausführlich an anderer Stelle geführt haben.

    Das viele Leute den Datev-Geschmack für gut befinden, hängt übrigens weniger mit den geschmacklichen Qualitäten als mit der Monopol-Stellung zu tun. Das ist so wie Coca-Cola u. Fritz. Da kann die Fritz Cola noch so gut sein - die Leute wollen trotzdem die 'echte' Cola in ihren Long Island Iced Tea.

  • Ralph Maier
    09.11.2015 12:22 Uhr

    Sehr geehrte Frau Thoß,

    herzlichen Dank für den Rückruf und die Klärung des Sachverhaltes. Insofern einmal berechnet und damit alles in Ordnung.

    Schöne Grüße nach Nürnberg.

    Ralph Maier