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Differenz Übergabe Fibu-LODAS zur LA 200

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Katja Kunze
    06.11.2015 12:06 Uhr

    Hallo zusammen;

    seit dem 01.10.15 haben wir eine BA-Studentin (Duales Studium) ohne Arbeitsentgelt. Der AG übernimmt in dem Fall die SV Beiträge in der RV und der AV. Die Beiträge berechnen sich aus einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 2.415,00 RK Ost), also aus 24,15 . Weiterhin sind Umlagebeiträge zu entrichten und es besteht Beitragspflicht für die Insolvenzgeldumlage.
    Lt. LODAS Anleitung wird diese Bezugsgröße als Lohnart eingegeben, die nur SV-pflichtig ist, fließt jedoch nicht ins Gesamtbrutto.
    Auf dem Buchungsbeleg wird diese Bezugsgröße von 24,15 nun als Differenzbetrag ausgewiesen.
    Auf telefonische Nachfrage bei DATEV wurde uns mitgeteilt, dass das so korrekt ist. Unsere Eingaben seien richtig. Es ist bekannt, dass eine Bezugsgröße als Differenz in der FIBU dargestellt wird. Von der Buchhaltung soll die Differenz ausgebucht werden.
    Mit dieser Aussage kann ich keine die Ausbuchung in der Fibu vornehmen. Es werden Nachfragen von den Wirtschaftsprüfern kommen. Dort muss ich die Ausbuchung klar unterlegen. Und eine Aussage von DATEV das ist so korrekt hilft mir nicht. Wie soll ich dies stichhaltig begründen? Programmierfehler von DATEV?
    Warum wird diese Betrag überhaupt in die Fibu übergeben? Erfolgt von DATEV eine Fehlerbehebung?

    Viele Grüße

    Katja Kunze

  • Sandra Rüdinger
    06.11.2015 16:38 Uhr

    Hallo Frau Kunze,

    ich habe folgenden Hinweis aus dem Dokument 1033073 für Sie:

    "Bei Verwendung von Lohnarten, die nicht in das Gesamt-Brutto einfließen (Steuer- und SV-Behandlung = 5, 9, 10, 29) wird im Buchungsbeleg / Programmverbindung FIBU eine unterschiedliche Endsumme für Soll und Haben ausgewiesen. In diesem Fall sollte dieser Lohnart die FIBU-Kontonummer, z. B. 9800 = Abstimmkonto für den Import von Buchungssätzen (SKR03 + SKR04), zugeordnet werden. Das hat zur Folge, dass bei Übernahme des Buchungsbelegs das Verrechnungskonto für Lohn und Gehalt (z. B. 1755 /SKR03) automatisch innerhalb der Finanzbuchführung ausgeglichen wird."

    Schönes Wochenende,
    Sandra Rüdinger
    Personalwirtschaft
    DATEV eG