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Deckblatt elektronische Übermittlung nicht in word zu öffnen?

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    06.11.2015 12:14 Uhr

    Hallo Datev,
    das Deckblatt zur elektronischen Übermittlung lässt sich in der Ansicht nicht - wie andere Berechnungslisten - in word öffnen. Eine RTF Ausgabe über den Ausgabedialog ist aber möglich. Kann man diese Öffnungsmöglichkeit nicht auch direkt in der Seitenansicht oder im Kontextmenü einbauen? Dann ließe sich ein zusätzlicher Satz schnell unterbringen.
    Danke und Gruß
    Willi Müller

  • Alexander Stolz
    10.11.2015 20:06 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    die Möglichkeit, das Deckblatt editieren zu können, wird bewußt nicht angeboten, denn die im Deckblatt enthaltenen ELSTER-Ergänzungslisten sind Teil der Erklärung und sollten nicht mittels der Programmfunktion "Öffnen zum Bearbeiten" verändert werden können.
    Es ist demnach nicht geplant, eine solche Bearbeitung des Deckblatts zuzulassen; unabhängig davon dokumentiere ich Ihren Wunsch.

    Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

  • Willi Müller
    11.11.2015 09:52 Uhr

    Liebe Datev,
    die Berufsträger sind wir Steuerberater, die das ESt Programm in eigener Verantwortung nutzen - wir müssen nicht vor uns selbst geschützt werden - siehe Abbrechen des Stammdatenabgleichs :-( .
    Wenn ich in mein Anschreiben an das FA einen Satz einfügen will, muss mir das nicht die Datev mit Hinweis auf mein Schutzbedürfnis versagen :-(.
    Wenn die Datev wirklich Sicherheit erzeugen will, dann bitte endlich mit einer Festschreib- und Versionsfähigkeit des Datenbestandes. Die Unveränderbarkeit des Finanzamtbriefes ist dagegen lächerlich (Entschuldigung Herr Stolz, ist natürlich nicht persönlich gemeint, an dieser Stelle vielen Dank für Ihre Beiträge :-))
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Andreas Kilian
    11.11.2015 12:54 Uhr

    Sehr geehrter Herr Stolz,

    Wir verwenden das Deckblatt grundsätzlich nicht, da kein Briefkopf, keine Möglichkeit zur Erfassung individueller Hinweise an den FA-Sachbearbeiter etc.. Stattdessen verwenden wir ein individuelles Anschreiben. Anschreiben + Deckblatt wäre irgendwie doppelt gemoppelt.

    Dass bei dem Deckblatt auch noch ELSTER-Ergänzungslisten enthalten sind, ist mir neu. Welche Ergänzungslisten wären hier beispielsweise enthalten?

    Wünschenswert wäre eine Aufteilung in Deckblatt (individualisierbar) und ELSTER-Ergänzungslisten.

    Im übrigen muss ich Herrn Müller recht geben. Die Versionierung und Festschreibung der Steuer-Erklärungsbestände ist längst überfällig!! Damit würde sich auch die Problematik des Stammdatenabgleichs wesentlich verringern, da ein Abgleich mit einem festgeschriebenen Stand zu unterbleiben hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Kilian