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    Einträge 1-7 / 7

    Seite 1 von 1

  • Nicole Troike
    10.11.2015 16:52 Uhr

    Hallo,

    wie wäre zu verfahren wenn ein MA für einen halben Monat (ab 15.xx.) schon einen neuen AG hat und der alte AG noch den ganzen Monat (bis 30.xx.) weiterläuft?

    Der neue AG kann doch als Hauptarbeitgeber anmelden und bekommt die Steuerklasse 1 gemeldet?
    Was passiert beim alten AG, der den MA zum Monatsletzten abmeldet?
    Wird er rückwirkend die Steuerklasse 6 gemeldet bekommen und mit dieser erneut abrechnen müssen?

    Gruß
    N.Troike

  • Sylvia Steglich
    10.11.2015 17:52 Uhr

    Hallo Frau Troike,

    der Mitarbeiter ist als mehrfachbeschäftigt anzumelden (Status zu Beginn der Arbeitsaufnahme).
    Der "alte" Arbeitgeber erhält für den Monat der Überschneidung die VI zurückgemeldet und muß neu abrechnen, wenn der neue Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber anmeldet. Eventuell verlangt der "alte" vom AN zuviel gezahlten Lohn zurück.

    Mit freundlichem Gruß

    Steglich

  • Nicole Troike
    11.11.2015 11:29 Uhr

    Hallo Frau Steglich,

    vielen Dank für die Antwort.

    Dann wäre es in so einen Fall besser, dass man diesen halben Monat bei dem zukünftigen AG mit Nebenarbeitgeber meldet (/Elstamdaten abholt)? Dann würde der ehemalige AG nicht mehr unnötigen Aufwand betreiben müssen (Forderung gegenüber alten MA eintreiben ...).

    Der neue AG würde dann im Folgemonat die Steuerklasse 1 gemeldet bekommen (sofern der alte AG richtig abgemeldet hat)?

    Gruß
    N.Troike

  • C. H.
    11.11.2015 12:03 Uhr

    Ich denke, das Problem ist hier nicht unbedingt, was wie gemeldet wird, sondern wie sich der Fall tatsächlich gestaltet. Entweder, der Mitarbeiter arbeitet ab 15.xx. bei einem neuen Arbeitgeber und nicht mehr beim alten oder er arbeitet tatsächlich bei zwei Arbeitgebern. Und dementsprechend ist von beiden Arbeitgebern zu melden, wie Frau Steglich auch schreibt.

    Was meinen Sie damit, dass der "alte AG" noch "weiterläuft"? Arbeitet der Arbeitnehmer dort noch oder nicht? Wenn nein, dann hat der alte AG zum 14.xx. den Austritt zu erfassen (letzter Arbeitstag), sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Termin endete. Wenn der Arbeitnehmer dagegen beim alten Arbeitgeber weiterarbeitet, dann haben wir eine Mehrfachbeschäftigung vorliegen. Frau Steglichs Variante scheint mir da schon Sinn zu machen...

    Ist es nicht evtl. sinnvoll, hier vielleicht den Arbeitgeber beratend darauf hinzuwirken, dass diese Überschneidung nicht entsteht? ELStAM ist nur eine Baustelle von vielen - arbeitsrechtliche u.a. ...

  • Troike Nicole
    11.11.2015 13:48 Uhr

    Hallo C.H.,

    neben der arbeitsrechtlichen Situation sollte das auch schon mal vorab geklärt werden.
    Die Konstellation könnte dann wie folgt aussehen:

    Alter AG Austritt 31.12. (Stkl 1)
    Neuer AG Eintritt 15.12. und neuer AG meldet als Nebenarbeitgeber an >dadurch wird Stkl 6 zurückgemeldet.
    Dem neuer AG wird ab 01.01.2016 die Elstam automatisch mit Stkl. 1 zurückgemeldet.

    So würde es doch ablaufen?
    Der alte AG würde dann auch nicht mehr die Stkl. 6 rückwirkend für 12/2015 gemeldet bekommen.

    Gruß
    N.Troike

  • Uwe Lutz
    11.11.2015 14:17 Uhr
    Zitat von Troike Nicole


    Neuer AG Eintritt 15.12. und neuer AG meldet als Nebenarbeitgeber an >dadurch wird Stkl 6 zurückgemeldet.
    Dem neuer AG wird ab 01.01.2016 die Elstam automatisch mit Stkl. 1 zurückgemeldet.

    Wenn der neue Arbeitgeber dies zum 15.12. mit "Nebenarbeitgeber" meldet, erfolgt KEINE automatische Rückmeldung mit Steuerklasse I, nur weil der bisherige Hauptarbeitgeber die Abmeldung zum 31.12. vornimmt.

    Damit die Steuerklasse I zurückgemeldet wird, muss der neue Arbeitegber dies ab 01.01. dann als Hauptarbeitgeber melden.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Nicole Troike
    11.11.2015 14:34 Uhr

    Ah ja Danke Herr Lutz,

    vor lauter lauter.

    Gruß
    N.Troike