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Verbuchung Reisekosten für Arbeitnehmer

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Manuela Haile
    16.11.2015 14:03 Uhr

    Hallo Zusammen.

    ich brauche mal dringen Eure Hilfe. Bin mir so langsam nicht mehr ganz sicher wie ich Hotelrechnungen für Arbeitnehmer verbuchen soll.

    Von der Datev habe ich leider auch keine klare Aussage bekommen (vor allem im Bezug auf das Mittagessen), sondern nur ein Verweis auf das Dokument Nr. 5302628

    Mal folgendes Beispiel:
    Die Rechnung ist richtig auf den Arbeitgeber ausgesellt (Ausweis USt, Rechnungsadresse etc.) und lautet wie folgt:
    3 x Übernachtung EUR 150
    3 x Frühstück EUR 21
    1 x Mittagessen EUR 20

    Ich bin der Meinung, dass wie folgt verbucht werden muss (SKR 04):
    Übernachtung EUR 150 = 806660 Reisekosten AN Übernachtungsaufwand
    Frühstück EUR 21 = 906650 Reisekosten AN
    Mittagessen EUR 20 = 906650 Reisekosten AN
    lasse mich aber gerne eines besseren belehren ;-)

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten....

  • Denis-Mark Hock-Brustolon
    17.11.2015 12:22 Uhr

    Hallo Frau Haile,

    unabhängig einer weitergehenden lohnsteuerlichen Beurteilung sollte das Konto 6664 für die Verpflegungskosten das Zutreffendere sein.

    Eine Unterscheidung zwischen Frühstück und Mittagessen ist aus der Sicht des Arbeitgebers und unter ertragssteuerlichen Aspekten nicht erforderlich, da die Aufwendungen stets Betriebsausgaben sind.

  • Manuela Haile
    19.11.2015 13:42 Uhr

    Hallo,

    ich denke mal Datev hat uns nicht umsonst die anderen Konten zur Aufteilung mit gegeben.

    Hat denn außer mir niemand dieses Problem?