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Mehrfachbeschäftigung Sozialversicherung

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Nicole Troike
    19.11.2015 12:11 Uhr

    Lodas Comfort

    Hallo,

    aus den Dokumenten lese ich unter anderem, dass man als AG nichts mehr machen muss.
    IKK Südwest sagt aber es muss auf jeden Fall gemeldet werden, dass es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt.

    Wie ist es richtig?
    Wo soll was eingetragen werden und wird es dann einfach wieder rausgenommen wenn die
    MFB beendet ist?

    Gruß
    N.Troike

  • Mike Hecker
    19.11.2015 12:20 Uhr

    Hallo Frau Troike!

    Wenn es sich um eine MFB handelt, müssen Sie auf alle Fälle unter Personaldaten - Sozialversicherung - Mehrfachbeschäftigung das Feld "Mehrfachbeschäftigung" markieren.
    Damit wird bei der DEÜV eine entsprechende Meldung übermittelt.

    Da die automatische Rückmeldung und die Monatsmeldung nicht mehr funktioniert (was ich sehr schade finde, das war mal eine gute Lösung) hat es sich damit erst mal für Sie erledigt.

    Ggf. tritt die zuständige Krankenkasse an Sie heran um Entgeltgrenzen (Übergrenzer, Gleitzone) abzustimmen.

    Ich empfehle Ihnen aber, im Falle von Gleitzone oder Übergrenzern entsprechende Nachweise des anderen AG einzufordern um die Beitragsanteile schon jetzt korrekt abrechnen zu können.

    Das Dokument 5303333 beschreibt die Vorgehensweise eigentlich ganz gut.


    Viele Grüße

    Mike Hecker