Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Gesetzliche Rücklage UG - Körperschaftsteuererklärung

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Jutta Schulz
    19.11.2015 12:38 Uhr

    Wir haben als Mandant eine UG (Gründung in 2013) mit einen Gewinn in 2013 u. 2014 und entsprechend die gesetzliche Rücklage gebildet/gebucht. In der Körperschaftsteuererklärung weist er den die gesetzliche Rücklage (nicht ausschüttbarer Gewinn) als ausschüttbaren Gewinn aus.
    Wo kann man in der Körperschaftsteuererklärung die gesetzliche Rücklage als nicht ausschüttbaren Gewinn darstellen bzw. eintragen?

  • Harald Schimmel
    19.11.2015 15:57 Uhr

    Hallo Frau Schulz,

    der ausschüttbarer Gewinn laut KStG wird in § 27 Abs. 1 Satz 5 KStG definiert. Das muss nicht unbedingt was mit dem tatsächlich ausschüttbarem Gewinn zu tun haben. Lt. KStG gilt somit z.B. auch die gesetzliche Pflicht zur Bildung einer Rücklage nach § 5a GmbHG oder § 150 AktG als auschüttbar.

    Im § 27 KStG geht es vorrangig darum ob eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgt - und somit steuerfrei wäre - oder ob eine steuerpflichtige Ausschüttung vorliegt. Nur wenn eine Ausschüttung den ausschüttbaren Gewinn übersteigt, kann auch das Einlagekonto ausgekehrt werden.

    Das von Ihnen gesuchte Eingabefeld wird also für die KSt nicht benötigt und ist somit auch nicht in der KSt-Erklärung enthalten.

    Gruß

    H.S.