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Ermächtigung zur Übermittlung der authentifizierten Erklärung

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Florian Mayer
    20.11.2015 15:54 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    wo finde ich eine Vorlage für ein Schreiben an den Mandanten, in welchem er dem Steuerberater zum einen bestätigt eine Steuererklärung erhalten und gelesen zu haben und ihn zum anderen ermächtigt, diese Steuererklärung per Authentifizierungsverfahren an das Finanzamt zu übermitteln? Bei Körperschaftsteuererklärungen gibt es ja keine Komprimierte Erklärung und beim Anstoßen der Übermittlung wird man ja ausdrücklich auf die Haftungsproblematik hingewiesen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Florian Mayer

  • Markus Weber
    20.11.2015 23:29 Uhr
  • theo b.
    21.11.2015 19:43 Uhr

    Letzte Fußnote evtl. streichen ;)

  • Ralph Maier
    23.11.2015 12:40 Uhr

    Hallo NG,

    wir arbeiten hier bereits seit Jahren mit einem sog. Legitimationsschreiben und ich bin der Meinung, dass dies den Anforderungen genügt. Die Freigabeerklärung des DWS ist längst nicht so umfassend wie unsere Erklärung.

    Hier werden Rahmendaten wie "verbleibenden USt", "Gewerbeertrag", "zu versteuerndes Einkommen", "Bilanzsumme" etc. aufgeführt. Bestätigt werden ferner, die vollständige Vorlage der Steuererklärungen, die Erläuterungen des Inhaltes und das Verständnis der Inhalte.

    Ferner enthält dieses Schreiben die voraussichtlichen Steuernachzahlungen/-Erstattungen, einen Hinweis zur Akzeptanz der AAB sowie zur Zahlung der USt innerhalb eines Monats und auf die Anpassung von Vorauszahlungen. Selbstredend die Beauftragung zur elektronischen Einreichung der Steuerdaten und ergänzenden Anlagen, Informationen per E-Mail oder Post.

    Diese "Legi"+"Jahr" (Bezeichnung für Ablage) wird dann unterzeichnet und digitalisiert in die Ablage übernommen; anschließend erfolgt die Einreichung von Daten und Unterlagen.

    Das Original-Schreiben mit Unterschrift erhält der Mandant mit seinen Steuer- und Abschlussunterlagen für seine Akten ausgehändigt.

    Die Freigabeerklärung des DWS lt. Link geht mir persönlich nicht weit genug.

    Gruß R.Maier